Versicherungsmakler · Versorgungswerk-Mitglieder

Dein Versorgungs­werk ist keine Vollversorgung — drei Lücken, die Dich teuer treffen können.

Anwälte, Apotheker, Steuerberater, Architekten: Die BU-Rente Deines Werks kommt meist erst ab 100 % Berufsunfähigkeit, die freiwillige GKV wird im Ruhestand teuer — und manche BU-Tarife rechnen die Versorgungswerkrente gegen. Ich zeige Dir, wo Du stehst und wie Du die Lücken schließt.

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Kein Verkaufsdruck Freier Makler 100 % Werk-Schwelle vs. 50 % private BU
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Vier Fehler, die Versorgungs­werk-Mitglieder zu teuer bezahlen

Diese Themen tauchen in der Beratung von Kammerberufen immer wieder auf — meist weil die allgemeine Beratung die Versorgungs­werk-Logik übersieht.

GKV-Beitragsfalle

Wer als Versorgungswerk-Mitglied freiwillig in der GKV bleibt, zahlt im Ruhestand Beiträge auf alle Einkünfte — Versorgungswerkrente, Mieten, Kapitalerträge. Bei guter Versorgung ist das schnell der Höchstbeitrag. Einmal in der GKV, selten zurück in die PKV — der Wechsel ist an strenge Bedingungen geknüpft.

100/50-Versorgungslücke

Das Werk zahlt erst, wenn gar nichts mehr geht — die private BU schon ab der Hälfte. Dazwischen liegen die häufigsten Fälle: Wer zu 60–80 % berufsunfähig ist, bekommt vom Werk in der Regel nichts.

Risikovoranfrage vergessen

Wer einen PKV-Antrag stellt, ohne vorher anonym vorzufühlen, riskiert eine Ablehnung — und die musst Du bei jedem späteren Antrag offenlegen. Eine anonyme Voranfrage schützt vor dem teuren Ersttreffer.

BU-Anrechnungsklausel übersehen

Die Anrechnungsklausel entscheidet nicht, was Du im Leistungsfall bekommst, sondern wie viel Rente Du überhaupt versichern darfst. Der Unterschied je Anbieter ist enorm.

Die Lösung

Wie ich arbeite

Auf Deine Situation zugeschnitten — drei Prinzipien, an denen Du mich in jedem Gespräch messen kannst.

  1. Erst der Bedarf, dann der Tarif

    Ich rechne zuerst aus, was Du im Ernstfall wirklich brauchst — und wie groß die Lücke zu Deinen Fixkosten ist. Der Tarifvergleich kommt danach.

  2. Anrechnungsfrei statt Kleingedrucktes

    Ich empfehle nur Tarife, die ausdrücklich auf die Anrechnung Deiner Versorgungswerkrente verzichten — und lese Satzung und Bedingungen, bevor ein Antrag rausgeht.

  3. Ein Ansprechpartner — Kammerberuf-erprobt

    Ob Du gerade in den Kammerberuf einsteigst, Partner wirst oder kurz vor dem Ruhestand stehst — Du hast einen Ansprechpartner, der Deine Geschichte kennt und Dein Versorgungswerk versteht.

Schwerpunkte

Zwei Themen entscheiden Deine Absicherung

PKV und BU funktionieren für Kammerberufe anders als für alle anderen — beide haben eine eigene Seite mit allem, was dazugehört.

Wo stehst Du gerade?

Wo stehst Du in Deiner Kammer­laufbahn gerade?

  1. Phase 1 · Noch im Studium

    Noch im Studium — oder kurz vor der Zulassung

    Was schon im Studium zählt, was mit Kammer und Versorgungswerk auf Dich zukommt und was warten kann — dafür gibt es eine eigene Seite.

    Zu Studium & Berufseinstieg
  2. Phase 2 · Gerade Pflichtmitglied geworden

    Gerade Pflichtmitglied geworden

    Jetzt zählt das Eintrittsalter: Je früher Du BU und Krankenversicherung regelst, desto niedriger der Beitrag — meist noch ohne Gesundheitshistorie. Bessere Konditionen bekommst Du nie wieder.

    Zum BU-Thema
  3. Phase 3 · Angestellt im Kammerberuf

    Angestellt im Kammerberuf

    Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) gilt auch für Kammerberufler in Anstellung — das PKV-Wechselfenster läuft parallel zur Versorgungswerk-Mitgliedschaft und sollte nicht verschenkt werden.

    Zum PKV-Thema
  4. Phase 4 · Kanzlei- oder Praxisgründung

    Kanzlei- oder Praxisgründung

    Vor dem Sprung in die Selbstständigkeit gehört die BU-Summe nachversichert und ein Krankentagegeld eingeplant — beides wird nach der Gründung schwerer zu bekommen, nicht leichter.

    Erstgespräch vereinbaren
Über mich

Fabio Rausch, Versicherungs­makler in Münster

Ich bin freier Versicherungsmakler mit Sitz in Münster. Meine Beratungsschwerpunkte sind PKV für Kammerberufe, Berufsunfähigkeit mit ausgeschlossener Anrechnungsklausel und Absicherungskonzepte für Versorgungswerk-Mitglieder. Das sind keine Randthemen für mich — es ist das, was ich täglich mache.

Ich arbeite als freier Makler und bin an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Das bedeutet: Meine Empfehlung richtet sich allein nach Deiner Situation und danach, was im Leistungsfall hält. Keine Verkaufsziele, keine Vertriebsvorgaben — und Tarifauswahl, die Satzung und Anrechnungsklauseln Deines Werks mitliest.

BWL · M.Sc. MünsterKeine GesellschaftsbindungVersicherungsmaklerNRW
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Altersvorsorge

Versorgungs­werk ist Schicht 1 — nicht das ganze Haus.

Dein Pflichtbeitrag ist Basisversorgung — solide, aber selten genug für den gewohnten Lebensstandard, und meist ohne Gutschrift für Elternzeiten. Wie private Vorsorge das Konzept komplett macht, gehört in dieselbe Beratung wie KV und BU: ein Konzept, keine Einzelpolicen.

Altersvorsorge im Erstgespräch mitklären
Der Prozess

So läuft's ab

01

Anamnese — 30 Min., digital

Wir klären Deine Situation: Welches Versorgungswerk? Selbstständig oder angestellt? Bestandsverträge vorhanden? Das Erstgespräch ist kostenlos und digital.

02

Konzept — in 3–5 Werktagen

Ich prüfe Dein Versorgungswerk, analysiere Bestandsverträge und entwickle ein individuelles Konzept — mit konkreten Tarif-Empfehlungen und einer nachvollziehbaren Begründung. Vor jedem Antrag: anonyme Risikovoranfrage.

03

Begleitung — laufend, so viel wie nötig

Ich setze die Strategie mit Dir um und bleibe Dein Ansprechpartner — bei Praxis-Gründung, Karriere-Sprüngen, Familiengründung oder Fragen im Ruhestand.

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Kostenlos · Unverbindlich · Flexible Zeiten

Eintrittsalter zählt: Jedes Jahr Aufschub erhöht Deinen Beitrag — lebenslang.

Das Eintrittsalter bei PKV und BU wirkt dauerhaft auf die Beitragshöhe. Wer als junger Anwalt, Apotheker oder Steuerberater wartet, zahlt später mehr — und riskiert, bei einer Diagnose dazwischen gar nicht mehr einsteigen zu können. Und wenn Deine BU schon zehn Jahre liegt: Der Vertrag altert nicht — Dein Einkommen und Deine Fixkosten schon. Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten.

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30 Minuten · Digital · Kostenlos
Häufige Bedenken

„Brauche ich das wirklich?"

„Wenn ich berufsunfähig werde, zahlt doch mein Versorgungswerk."

Das Versorgungswerk sichert in der Regel nur den Totalausfall ab — Du müsstest Deine berufliche Tätigkeit vollständig aufgeben. Dazu ist die Rente später bis zu 100 % steuerpflichtig, und meist niedriger als gedacht. Eine private BU leistet schon ab 50 % Berufsunfähigkeit, lässt sich in der Höhe genau auf Deinen Bedarf abstimmen und hat durch die Ertragsanteilsbesteuerung meist eine deutlich geringere bis keine Steuerlast.

„Fürs Alter bin ich über das Versorgungswerk versorgt."

Als Basisversorgung macht das Versorgungswerk in der Regel einen deutlich besseren Job als die gesetzliche Rentenversicherung. Nur sind die Leistungen stark satzungsabhängig — und als alleinige Vorsorge reicht das selten. Eine private Ergänzung gehört auch für Versorgungswerkmitglieder dazu.

„Ich habe schon eine BU aus dem Studium."

Prüfen statt kündigen: Passt die Rente noch zu Einkommen und Fixkosten, halten die Klauseln — und stimmen die Gesundheitsangaben von damals? Daran entscheidet sich der Leistungsfall.

„PKV klingt teuer — die GKV reicht mir doch."

In der freiwilligen GKV zahlst Du als Kammerberufler fast immer den Höchstbeitrag: rund 1.260 € im Monat inklusive Pflege, unabhängig davon, welche Leistungen Du dafür bekommst. Der PKV-Beitrag richtet sich dagegen nach Deinem Tarif. Dazu kommt der Ruhestand: In die günstigere Krankenversicherung der Rentner kommst Du als Versorgungswerkmitglied meist nicht hinein — dann bleibt es auch dort oft beim Höchstbeitrag.

FAQ

Häufige Fragen von Versorgungs­werk-Mitgliedern

Was ist die 100/50-Lücke beim Versorgungswerk?

Das Versorgungswerk erkennt Berufsunfähigkeit in der Regel erst an, wenn Du Deinen Beruf zu 100 % nicht mehr ausüben kannst — und dazu kommt meist eine zweite Voraussetzung: die Aufgabe der Tätigkeit selbst, bei einigen Versorgungswerken zusätzlich die Rückgabe der Zulassung. Was genau gilt, steht in der Satzung Deines Versorgungswerks und ist nicht einheitlich geregelt. Eine private BU leistet dagegen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit. Wer zu 60–80 % berufsunfähig ist — Bandscheibenvorfall, psychische Erkrankung, chronische Erkrankung — bekommt vom Versorgungswerk in der Regel nichts. Das ist die 100/50-Lücke, die mit einer privaten BU geschlossen werden muss.

Was kostet mich die Beratung?

Das Erstgespräch und die Analyse kosten Dich nichts. Bei BU und Krankenversicherung arbeite ich auf Courtage-Basis: Schließt Du über mich ab, zahlt der Versicherer eine Vergütung, die im Tarifbeitrag bereits einkalkuliert ist — derselbe Tarif kostet direkt beim Versicherer nicht weniger. Bei spezialisierten Fragestellungen der Altersvorsorge oder Ruhestandsplanung kann eine Honorarvereinbarung sinnvoll sein – ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung; den Preis kennst Du vor Beginn. Und wenn Dein bestehender Vertrag gut ist, sage ich Dir genau das.

Ich habe schon eine BU aus dem Studium — reicht die?

Oft nicht, aber kündigen ist fast nie der erste Schritt, denn der alte Vertrag hat Dein junges Eintrittsalter. Drei Dinge prüfe ich an Bestandsverträgen: Passt die BU-Rente noch zu Deinem heutigen Einkommen und Deinen Fixkosten — und lässt sie sich über Nachversicherungsgarantien ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen? Halten die Klauseln dem heutigen Standard stand? Und stimmen die damaligen Gesundheitsangaben — sie entscheiden im Leistungsfall, ob überhaupt gezahlt wird. Gerade dort schlummern Risiken, wenn vor dem Abschluss nie die eigene Behandlungshistorie bei Kasse und Ärzten geprüft wurde.

Lohnt PKV als Versorgungswerkmitglied?

In den meisten Fällen ja. Das Versorgungswerk regelt Rente und Berufsunfähigkeit, nicht Deine Krankenversicherung — die Entscheidung GKV oder PKV triffst Du unabhängig davon. In der PKV bekommst Du meist deutlich bessere Leistungen, vertraglich garantiert, und das oft für weniger als den GKV-Höchstbeitrag.

Hinein kommst Du als Selbstständige:r in einem Kammerberuf jederzeit — Du bist nicht krankenversicherungspflichtig, die PKV steht Dir offen. Als Angestellte:r brauchst Du ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze.

Das neben dem Leistungsunterschied schärfste Argument für die PKV kommt im Ruhestand. Freiwillig GKV-Versicherte zahlen dort Beiträge auf alle Einkünfte — Versorgungswerkrente, Mieten, Kapitalerträge; bei guter Versorgung schnell der Höchstbeitrag. In die günstigere Krankenversicherung der Rentner kommen von der Rentenversicherung befreite Kammerberufler meist gar nicht hinein: Dafür braucht es beides — einen Anspruch auf gesetzliche Rente und eine Vorversicherungszeit in der GKV über den größten Teil der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. An mindestens einem von beidem scheitert es fast immer. Kindererziehungszeiten zählen als Beitragsjahre in der Rentenversicherung mit und können den Rentenanspruch, zumindest nach aktueller Rechtslage, begründen — die GKV-Vorversicherungszeit ersetzen sie nicht.

Die PKV bleibt für die meisten Versorgungswerkmitglieder das bessere und planbare System. Ausnahmen können bei Vorerkrankungen, absehbar sehr großer Familie oder Einkommen dauerhaft unter der JAEG gelten. Dies ist in einer spezialisierten Beratung deswegen immer ein wichtiges Thema.

Komme ich später wieder zurück in die GKV?

In aller Regel nicht. Zurück führt nur die Versicherungspflicht: eine angestellte Tätigkeit unter der Versicherungspflichtgrenze, Arbeitslosengeld I oder die Familienversicherung über den Partner. Einen freien Wechsel zurück gibt es nicht — und als Selbstständige:r trifft keiner dieser Fälle auf Dich zu, solange Du selbstständig bleibst. Ab 55 ist auch diese Möglichkeit in der Regel verschlossen.

Genau deshalb kommt es bei der Tarifwahl darauf an, von Anfang an einen Tarif zu nehmen, der auch in zwanzig Jahren noch die Leistungen bietet, die Du dann brauchst — eingebettet in ein Gesamtkonzept aus Ruhestandsplanung und Arbeitskraftabsicherung. Und weil Du gerade im Alter am meisten von der besseren Absicherung der PKV profitierst, ist die fehlende Rückkehr am Ende kein wirklicher Nachteil.

Was passiert mit meinem PKV-Beitrag im Alter?

Ehrliche Antwort: Auch privat steigt der Beitrag, und niemand kann Dir das Gegenteil versprechen. Was ihn dämpft, ist die Alterungsrückstellung, die vom 21. Lebensjahr an genau dafür angespart wird. Für Dich kommt eine Besonderheit dazu: Den Beitragszuschuss der Rentenversicherung gibt es nur zu einer gesetzlichen Rente — beziehst Du keine, bekommst Du auch keinen.

Die Gegenrechnung fällt trotzdem meist zu Deinen Gunsten aus. In die günstigere Krankenversicherung der Rentner kommst Du als Versorgungswerkmitglied in der Regel nicht hinein — in der freiwilligen GKV zahlst Du den Beitrag deshalb auf Deine gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Versorgungswerkrente, Mieten, Kapitalerträge. Auf der privaten Seite entfällt mit 60 der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 %, und das Krankentagegeld kannst Du ab Rentenbeginn kündigen. Zusammen mit einem vernünftigen Beitragsentlastungskonzept stehst Du als Versorgungswerkmitglied beim Beitrag regelmäßig besser da als in der GKV.

Was ist die BU-Anrechnungsklausel?

Manche private BU-Tarife rechnen Deine Anwartschaft aus dem Versorgungswerk auf die Rente an, die Du überhaupt versichern darfst. Wer 4.000 € absichern möchte und dessen Werk später 1.500 € in Aussicht stellt, bekommt beim anrechnenden Anbieter nur 2.500 € angeboten. Ab welcher Höhe und in welchem Umfang angerechnet wird, ist tarifabhängig. Wichtig zu verstehen: Die Anrechnung passiert beim Antrag, nicht im Leistungsfall — was vereinbart ist, wird später auch voll gezahlt. Der Schaden entsteht trotzdem, nur früher: Du kommst gar nicht erst auf die Summe, die Du eigentlich brauchst. Oder es kann zur Kürzung im Leistungsfall kommen, wenn Du mehr abgesichert hast als erlaubt. Deshalb prüfe ich vor jedem Antrag, welche Anbieter anrechnen und welche nicht.

Wie funktioniert die anonyme Risikovoranfrage?

Bevor ein Antrag mit Deinem Namen rausgeht, prüfe ich anonym bei mehreren Versicherern, ob und zu welchen Bedingungen Du angenommen wirst. Das vermeidet Ablehnungen, die Du bei jedem späteren Antrag offenlegen musst und die bei der BU im branchenweiten Hinweis- und Informationssystem (HIS) vermerkt werden können — und Risiko-Zuschläge, die vorschnell akzeptiert werden, obwohl ein anderer Versicherer Dich ohne Zuschlag nimmt. Eine Ablehnung beim falschen Versicherer kann Dir den Weg zum eigentlich passenden Tarif später verbauen.

Sind Versorgungswerkrenten BU-fest?

Nein, nicht vollständig. Das Versorgungswerk sichert Berufsunfähigkeit, Altersrente und Tod ab, aber die BU-Leistung ist an eine hohe Hürde geknüpft: vollständige Berufsunfähigkeit, in der Regel samt Aufgabe der Tätigkeit. Dazu ist sie eine Satzungsleistung, keine vertraglich garantierte Rente, und sie ist zum ganz überwiegenden Teil steuerpflichtig. Für die Lebenshaltung reicht sie deshalb selten. Die private BU schließt diese Lücke.

Was unterscheidet meinen Berufsstand?

Jedes Versorgungswerk hat eigene Satzungen und Leistungsregeln, welche sich im Detail unterscheiden. Anwälte müssen in manchen Versorgungswerken die Zulassung niederlegen, damit die BU überhaupt anerkannt wird. Architekten und Ingenieure sind gar nicht in jedem Bundesland in einem Versorgungswerk, und manche Bundesländer haben sogar unterschiedliche Versorgungswerke je nach Region. In einem Punkt sind sich allerdings fast alle geprüften Satzungen einig: Eine Teilleistung gibt es nirgends — die Hürde der vollständigen Berufsunfähigkeit gilt bei Anwälten, Apothekern, Steuerberatern und Architekten gleichermaßen.

Was passiert mit meiner Vorsorge in Elternzeit und Teilzeit?

Ein oft übersehener Unterschied: Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben — drei Jahre pro Kind, auch für befreite Kammerberufler:innen. Die meisten Versorgungswerke kennen diese Gutschrift nicht: Wer in Elternzeit oder Teilzeit weniger einzahlt, baut eine echte Lücke in der Versorgungswerkrente auf. Die lässt sich privat schließen, am besten bevor sie entsteht — gerade für Anwältinnen und Steuerberaterinnen mit Familienplanung ein Pflichtthema im Konzept.

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