Ich bin selbst Versicherungsmakler mit Fokus auf PKV- und BU und tausche mich hier regelmäßig mit Fabio aus. Er hat für mich ein bemerkenswertes Fachwissen mit Tiefgang, hinterfragt an den richtigen Stellen und hat eine ethisch einwandfreie Einstellung zu seinem Beruf. Absolute Empfehlung!
Dein Versorgungswerk ist keine Vollversorgung — drei Lücken, die Dich teuer treffen können.
Anwälte, Apotheker, Steuerberater, Architekten: Die BU-Rente Deines Werks kommt meist erst ab 100 % Berufsunfähigkeit, die freiwillige GKV wird im Ruhestand teuer — und manche BU-Tarife rechnen die Versorgungswerkrente gegen. Ich zeige Dir, wo Du stehst und wie Du die Lücken schließt.
Vier Fehler, die Versorgungswerk-Mitglieder zu teuer bezahlen
Diese Themen tauchen in der Beratung von Kammerberufen immer wieder auf — meist weil die allgemeine Beratung die Versorgungswerk-Logik übersieht.
GKV-Beitragsfalle
Wer als Versorgungswerk-Mitglied freiwillig in der GKV bleibt, zahlt im Ruhestand Beiträge auf alle Einkünfte — Versorgungswerkrente, Mieten, Kapitalerträge. Bei guter Versorgung ist das schnell der Höchstbeitrag. Einmal in der GKV, selten zurück in die PKV — der Wechsel ist an strenge Bedingungen geknüpft.
100/50-Versorgungslücke
Das Werk zahlt erst, wenn gar nichts mehr geht — die private BU schon ab der Hälfte. Dazwischen liegen die häufigsten Fälle: Wer zu 60–80 % berufsunfähig ist, bekommt vom Werk in der Regel nichts.
Risikovoranfrage vergessen
Wer einen PKV-Antrag stellt, ohne vorher anonym vorzufühlen, riskiert eine Ablehnung — und die musst Du bei jedem späteren Antrag offenlegen. Eine anonyme Voranfrage schützt vor dem teuren Ersttreffer.
BU-Anrechnungsklausel übersehen
Die Anrechnungsklausel entscheidet nicht, was Du im Leistungsfall bekommst, sondern wie viel Rente Du überhaupt versichern darfst. Der Unterschied je Anbieter ist enorm.
Wie ich arbeite
Auf Deine Situation zugeschnitten — drei Prinzipien, an denen Du mich in jedem Gespräch messen kannst.
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Erst der Bedarf, dann der Tarif
Ich rechne zuerst aus, was Du im Ernstfall wirklich brauchst — und wie groß die Lücke zu Deinen Fixkosten ist. Der Tarifvergleich kommt danach.
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Anrechnungsfrei statt Kleingedrucktes
Ich empfehle nur Tarife, die ausdrücklich auf die Anrechnung Deiner Versorgungswerkrente verzichten — und lese Satzung und Bedingungen, bevor ein Antrag rausgeht.
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Ein Ansprechpartner — Kammerberuf-erprobt
Ob Du gerade in den Kammerberuf einsteigst, Partner wirst oder kurz vor dem Ruhestand stehst — Du hast einen Ansprechpartner, der Deine Geschichte kennt und Dein Versorgungswerk versteht.
Zwei Themen entscheiden Deine Absicherung
PKV und BU funktionieren für Kammerberufe anders als für alle anderen — beide haben eine eigene Seite mit allem, was dazugehört.
Wo stehst Du in Deiner Kammerlaufbahn gerade?
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Phase 1 · Noch im Studium
Noch im Studium — oder kurz vor der Zulassung
Was schon im Studium zählt, was mit Kammer und Versorgungswerk auf Dich zukommt und was warten kann — dafür gibt es eine eigene Seite.
Zu Studium & Berufseinstieg -
Phase 2 · Gerade Pflichtmitglied geworden
Gerade Pflichtmitglied geworden
Jetzt zählt das Eintrittsalter: Je früher Du BU und Krankenversicherung regelst, desto niedriger der Beitrag — meist noch ohne Gesundheitshistorie. Bessere Konditionen bekommst Du nie wieder.
Zum BU-Thema -
Phase 3 · Angestellt im Kammerberuf
Angestellt im Kammerberuf
Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) gilt auch für Kammerberufler in Anstellung — das PKV-Wechselfenster läuft parallel zur Versorgungswerk-Mitgliedschaft und sollte nicht verschenkt werden.
Zum PKV-Thema -
Phase 4 · Kanzlei- oder Praxisgründung
Kanzlei- oder Praxisgründung
Vor dem Sprung in die Selbstständigkeit gehört die BU-Summe nachversichert und ein Krankentagegeld eingeplant — beides wird nach der Gründung schwerer zu bekommen, nicht leichter.
Erstgespräch vereinbaren
Fabio Rausch, Versicherungsmakler in Münster
Ich bin freier Versicherungsmakler mit Sitz in Münster. Meine Beratungsschwerpunkte sind PKV für Kammerberufe, Berufsunfähigkeit mit ausgeschlossener Anrechnungsklausel und Absicherungskonzepte für Versorgungswerk-Mitglieder. Das sind keine Randthemen für mich — es ist das, was ich täglich mache.
Ich arbeite als freier Makler und bin an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Das bedeutet: Meine Empfehlung richtet sich allein nach Deiner Situation und danach, was im Leistungsfall hält. Keine Verkaufsziele, keine Vertriebsvorgaben — und Tarifauswahl, die Satzung und Anrechnungsklauseln Deines Werks mitliest.
Was andere über die Zusammenarbeit sagen.
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Ich habe eine sehr gute Beratung für alle meine nötigen Versicherungen bekommen und habe mich sehr wohl gefühlt. Er hat sich sehr viel Zeit genommen und ich hatte nicht das Gefühl mir wird da was aufgezwungen, sondern mir wurden die bestmöglichen Versicherungen vermittelt. Ich bin sehr zufrieden und komme für weitere Versicherungen wieder. Große Empfehlung!
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Ich kann Herrn Rausch als Versicherungsmakler uneingeschränkt weiterempfehlen. Er hat mich äußerst kompetent und detailliert zu meinen Optionen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie zum Thema Berufsunfähigkeit beraten. Auch bei den weiteren, wichtigen Bausteinen wie der Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung stand er mir mit großem Fachwissen zur Seite. Was mich besonders beeindruckt hat, ist die Zeit, die sich Herr Rausch für mein Anliegen genommen hat. Er hat alle Themen extrem verständlich, ruhig und transparent erklärt, sodass ich am Ende mit einem wirklich guten und sicheren Gefühl meine Entscheidungen treffen konnte. Die Kosten für die vermittelten Policen sind zudem extrem moderat und fair. Mir ist völlig klar, dass ein Makler gerade an Verträgen wie einer Auslandskranken- oder Haftpflichtversicherung kein hohes Honorar verdient. Dass Herr Rausch sich trotzdem auch für diese Themen so viel Zeit genommen und mich mit dem gleichen Engagement und der gleichen Geduld beraten hat wie bei den komplexeren Versicherungen, spricht absolut für seine hohe Professionalität, Integrität und Kundenorientierung. Wer einen Makler sucht, dem das Wohl seiner Klienten wirklich am Herzen liegt und der nicht nur auf den schnellen Abschluss aus ist, ist bei Herrn Rausch genau an der richtigen Adresse. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!
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Ich bin nun seit einem Jahr Kundin bei Fabio Rausch und sehr zufrieden. Er ist immer für alle meine Fragen da und hat sich gut um mich gekümmert. Jetzt habe ich (trotz kleiner gesundheitlicher Hürden) eine gute BU + PKV! Danke! Ich kann ihn wärmsten weiterempfehlen.
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Ich habe bei Fabio schon mehrere Beratungen gehabt und habe ihn auch zu finanziellen Angelegenheiten schon mehrere Fragen gestellt. Die Beratungen waren sehr ausführlich und haben keine Fragen offen gelassen. Auch konnte er mit seiner offenen und ehrlichen Art überzeugen! Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen!!
Bewertungen aus meinem Google-Unternehmensprofil, unverändert übernommen (Stand: 06.09.2026). Weitere Bewertungen findest Du über den Link. Google prüft die Nutzerkonten; eine weitere Prüfung erfolgt nicht.
Versorgungswerk ist Schicht 1 — nicht das ganze Haus.
Dein Pflichtbeitrag ist Basisversorgung — solide, aber selten genug für den gewohnten Lebensstandard, und meist ohne Gutschrift für Elternzeiten. Wie private Vorsorge das Konzept komplett macht, gehört in dieselbe Beratung wie KV und BU: ein Konzept, keine Einzelpolicen.
So läuft's ab
Anamnese — 30 Min., digital
Wir klären Deine Situation: Welches Versorgungswerk? Selbstständig oder angestellt? Bestandsverträge vorhanden? Das Erstgespräch ist kostenlos und digital.
Konzept — in 3–5 Werktagen
Ich prüfe Dein Versorgungswerk, analysiere Bestandsverträge und entwickle ein individuelles Konzept — mit konkreten Tarif-Empfehlungen und einer nachvollziehbaren Begründung. Vor jedem Antrag: anonyme Risikovoranfrage.
Begleitung — laufend, so viel wie nötig
Ich setze die Strategie mit Dir um und bleibe Dein Ansprechpartner — bei Praxis-Gründung, Karriere-Sprüngen, Familiengründung oder Fragen im Ruhestand.
Kostenlos · Unverbindlich · Flexible Zeiten
Eintrittsalter zählt: Jedes Jahr Aufschub erhöht Deinen Beitrag — lebenslang.
Das Eintrittsalter bei PKV und BU wirkt dauerhaft auf die Beitragshöhe. Wer als junger Anwalt, Apotheker oder Steuerberater wartet, zahlt später mehr — und riskiert, bei einer Diagnose dazwischen gar nicht mehr einsteigen zu können. Und wenn Deine BU schon zehn Jahre liegt: Der Vertrag altert nicht — Dein Einkommen und Deine Fixkosten schon. Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten.
Jetzt Erstgespräch sichern„Brauche ich das wirklich?"
„Wenn ich berufsunfähig werde, zahlt doch mein Versorgungswerk."
Das Versorgungswerk sichert in der Regel nur den Totalausfall ab — Du müsstest Deine berufliche Tätigkeit vollständig aufgeben. Dazu ist die Rente später bis zu 100 % steuerpflichtig, und meist niedriger als gedacht. Eine private BU leistet schon ab 50 % Berufsunfähigkeit, lässt sich in der Höhe genau auf Deinen Bedarf abstimmen und hat durch die Ertragsanteilsbesteuerung meist eine deutlich geringere bis keine Steuerlast.
„Fürs Alter bin ich über das Versorgungswerk versorgt."
Als Basisversorgung macht das Versorgungswerk in der Regel einen deutlich besseren Job als die gesetzliche Rentenversicherung. Nur sind die Leistungen stark satzungsabhängig — und als alleinige Vorsorge reicht das selten. Eine private Ergänzung gehört auch für Versorgungswerkmitglieder dazu.
„Ich habe schon eine BU aus dem Studium."
Prüfen statt kündigen: Passt die Rente noch zu Einkommen und Fixkosten, halten die Klauseln — und stimmen die Gesundheitsangaben von damals? Daran entscheidet sich der Leistungsfall.
„PKV klingt teuer — die GKV reicht mir doch."
In der freiwilligen GKV zahlst Du als Kammerberufler fast immer den Höchstbeitrag: rund 1.260 € im Monat inklusive Pflege, unabhängig davon, welche Leistungen Du dafür bekommst. Der PKV-Beitrag richtet sich dagegen nach Deinem Tarif. Dazu kommt der Ruhestand: In die günstigere Krankenversicherung der Rentner kommst Du als Versorgungswerkmitglied meist nicht hinein — dann bleibt es auch dort oft beim Höchstbeitrag.
Häufige Fragen von Versorgungswerk-Mitgliedern
Was ist die 100/50-Lücke beim Versorgungswerk?
Das Versorgungswerk erkennt Berufsunfähigkeit in der Regel erst an, wenn Du Deinen Beruf zu 100 % nicht mehr ausüben kannst — und dazu kommt meist eine zweite Voraussetzung: die Aufgabe der Tätigkeit selbst, bei einigen Versorgungswerken zusätzlich die Rückgabe der Zulassung. Was genau gilt, steht in der Satzung Deines Versorgungswerks und ist nicht einheitlich geregelt. Eine private BU leistet dagegen bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit. Wer zu 60–80 % berufsunfähig ist — Bandscheibenvorfall, psychische Erkrankung, chronische Erkrankung — bekommt vom Versorgungswerk in der Regel nichts. Das ist die 100/50-Lücke, die mit einer privaten BU geschlossen werden muss.
Was kostet mich die Beratung?
Das Erstgespräch und die Analyse kosten Dich nichts. Bei BU und Krankenversicherung arbeite ich auf Courtage-Basis: Schließt Du über mich ab, zahlt der Versicherer eine Vergütung, die im Tarifbeitrag bereits einkalkuliert ist — derselbe Tarif kostet direkt beim Versicherer nicht weniger. Bei spezialisierten Fragestellungen der Altersvorsorge oder Ruhestandsplanung kann eine Honorarvereinbarung sinnvoll sein – ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung; den Preis kennst Du vor Beginn. Und wenn Dein bestehender Vertrag gut ist, sage ich Dir genau das.
Ich habe schon eine BU aus dem Studium — reicht die?
Oft nicht, aber kündigen ist fast nie der erste Schritt, denn der alte Vertrag hat Dein junges Eintrittsalter. Drei Dinge prüfe ich an Bestandsverträgen: Passt die BU-Rente noch zu Deinem heutigen Einkommen und Deinen Fixkosten — und lässt sie sich über Nachversicherungsgarantien ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen? Halten die Klauseln dem heutigen Standard stand? Und stimmen die damaligen Gesundheitsangaben — sie entscheiden im Leistungsfall, ob überhaupt gezahlt wird. Gerade dort schlummern Risiken, wenn vor dem Abschluss nie die eigene Behandlungshistorie bei Kasse und Ärzten geprüft wurde.
Lohnt PKV als Versorgungswerkmitglied?
In den meisten Fällen ja. Das Versorgungswerk regelt Rente und Berufsunfähigkeit, nicht Deine Krankenversicherung — die Entscheidung GKV oder PKV triffst Du unabhängig davon. In der PKV bekommst Du meist deutlich bessere Leistungen, vertraglich garantiert, und das oft für weniger als den GKV-Höchstbeitrag.
Hinein kommst Du als Selbstständige:r in einem Kammerberuf jederzeit — Du bist nicht krankenversicherungspflichtig, die PKV steht Dir offen. Als Angestellte:r brauchst Du ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze.
Das neben dem Leistungsunterschied schärfste Argument für die PKV kommt im Ruhestand. Freiwillig GKV-Versicherte zahlen dort Beiträge auf alle Einkünfte — Versorgungswerkrente, Mieten, Kapitalerträge; bei guter Versorgung schnell der Höchstbeitrag. In die günstigere Krankenversicherung der Rentner kommen von der Rentenversicherung befreite Kammerberufler meist gar nicht hinein: Dafür braucht es beides — einen Anspruch auf gesetzliche Rente und eine Vorversicherungszeit in der GKV über den größten Teil der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. An mindestens einem von beidem scheitert es fast immer. Kindererziehungszeiten zählen als Beitragsjahre in der Rentenversicherung mit und können den Rentenanspruch, zumindest nach aktueller Rechtslage, begründen — die GKV-Vorversicherungszeit ersetzen sie nicht.
Die PKV bleibt für die meisten Versorgungswerkmitglieder das bessere und planbare System. Ausnahmen können bei Vorerkrankungen, absehbar sehr großer Familie oder Einkommen dauerhaft unter der JAEG gelten. Dies ist in einer spezialisierten Beratung deswegen immer ein wichtiges Thema.
Komme ich später wieder zurück in die GKV?
In aller Regel nicht. Zurück führt nur die Versicherungspflicht: eine angestellte Tätigkeit unter der Versicherungspflichtgrenze, Arbeitslosengeld I oder die Familienversicherung über den Partner. Einen freien Wechsel zurück gibt es nicht — und als Selbstständige:r trifft keiner dieser Fälle auf Dich zu, solange Du selbstständig bleibst. Ab 55 ist auch diese Möglichkeit in der Regel verschlossen.
Genau deshalb kommt es bei der Tarifwahl darauf an, von Anfang an einen Tarif zu nehmen, der auch in zwanzig Jahren noch die Leistungen bietet, die Du dann brauchst — eingebettet in ein Gesamtkonzept aus Ruhestandsplanung und Arbeitskraftabsicherung. Und weil Du gerade im Alter am meisten von der besseren Absicherung der PKV profitierst, ist die fehlende Rückkehr am Ende kein wirklicher Nachteil.
Was passiert mit meinem PKV-Beitrag im Alter?
Ehrliche Antwort: Auch privat steigt der Beitrag, und niemand kann Dir das Gegenteil versprechen. Was ihn dämpft, ist die Alterungsrückstellung, die vom 21. Lebensjahr an genau dafür angespart wird. Für Dich kommt eine Besonderheit dazu: Den Beitragszuschuss der Rentenversicherung gibt es nur zu einer gesetzlichen Rente — beziehst Du keine, bekommst Du auch keinen.
Die Gegenrechnung fällt trotzdem meist zu Deinen Gunsten aus. In die günstigere Krankenversicherung der Rentner kommst Du als Versorgungswerkmitglied in der Regel nicht hinein — in der freiwilligen GKV zahlst Du den Beitrag deshalb auf Deine gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Versorgungswerkrente, Mieten, Kapitalerträge. Auf der privaten Seite entfällt mit 60 der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 %, und das Krankentagegeld kannst Du ab Rentenbeginn kündigen. Zusammen mit einem vernünftigen Beitragsentlastungskonzept stehst Du als Versorgungswerkmitglied beim Beitrag regelmäßig besser da als in der GKV.
Was ist die BU-Anrechnungsklausel?
Manche private BU-Tarife rechnen Deine Anwartschaft aus dem Versorgungswerk auf die Rente an, die Du überhaupt versichern darfst. Wer 4.000 € absichern möchte und dessen Werk später 1.500 € in Aussicht stellt, bekommt beim anrechnenden Anbieter nur 2.500 € angeboten. Ab welcher Höhe und in welchem Umfang angerechnet wird, ist tarifabhängig. Wichtig zu verstehen: Die Anrechnung passiert beim Antrag, nicht im Leistungsfall — was vereinbart ist, wird später auch voll gezahlt. Der Schaden entsteht trotzdem, nur früher: Du kommst gar nicht erst auf die Summe, die Du eigentlich brauchst. Oder es kann zur Kürzung im Leistungsfall kommen, wenn Du mehr abgesichert hast als erlaubt. Deshalb prüfe ich vor jedem Antrag, welche Anbieter anrechnen und welche nicht.
Wie funktioniert die anonyme Risikovoranfrage?
Bevor ein Antrag mit Deinem Namen rausgeht, prüfe ich anonym bei mehreren Versicherern, ob und zu welchen Bedingungen Du angenommen wirst. Das vermeidet Ablehnungen, die Du bei jedem späteren Antrag offenlegen musst und die bei der BU im branchenweiten Hinweis- und Informationssystem (HIS) vermerkt werden können — und Risiko-Zuschläge, die vorschnell akzeptiert werden, obwohl ein anderer Versicherer Dich ohne Zuschlag nimmt. Eine Ablehnung beim falschen Versicherer kann Dir den Weg zum eigentlich passenden Tarif später verbauen.
Sind Versorgungswerkrenten BU-fest?
Nein, nicht vollständig. Das Versorgungswerk sichert Berufsunfähigkeit, Altersrente und Tod ab, aber die BU-Leistung ist an eine hohe Hürde geknüpft: vollständige Berufsunfähigkeit, in der Regel samt Aufgabe der Tätigkeit. Dazu ist sie eine Satzungsleistung, keine vertraglich garantierte Rente, und sie ist zum ganz überwiegenden Teil steuerpflichtig. Für die Lebenshaltung reicht sie deshalb selten. Die private BU schließt diese Lücke.
Was unterscheidet meinen Berufsstand?
Jedes Versorgungswerk hat eigene Satzungen und Leistungsregeln, welche sich im Detail unterscheiden. Anwälte müssen in manchen Versorgungswerken die Zulassung niederlegen, damit die BU überhaupt anerkannt wird. Architekten und Ingenieure sind gar nicht in jedem Bundesland in einem Versorgungswerk, und manche Bundesländer haben sogar unterschiedliche Versorgungswerke je nach Region. In einem Punkt sind sich allerdings fast alle geprüften Satzungen einig: Eine Teilleistung gibt es nirgends — die Hürde der vollständigen Berufsunfähigkeit gilt bei Anwälten, Apothekern, Steuerberatern und Architekten gleichermaßen.
Was passiert mit meiner Vorsorge in Elternzeit und Teilzeit?
Ein oft übersehener Unterschied: Kindererziehungszeiten werden in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben — drei Jahre pro Kind, auch für befreite Kammerberufler:innen. Die meisten Versorgungswerke kennen diese Gutschrift nicht: Wer in Elternzeit oder Teilzeit weniger einzahlt, baut eine echte Lücke in der Versorgungswerkrente auf. Die lässt sich privat schließen, am besten bevor sie entsteht — gerade für Anwältinnen und Steuerberaterinnen mit Familienplanung ein Pflichtthema im Konzept.
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Unverbindlich, digital, 30 Minuten. Ich beantworte alle Fragen zu PKV, BU und Versorgungswerk — ohne Verkaufsdruck.
Kostenloses Erstgespräch sichernAm Ende weißt Du, wo Du stehst. Was Du daraus machst, entscheidest Du.