BU ohne Krankentagegeld
Privat krankenversicherte Selbstständige haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld — sie sind kein GKV-Mitglied, der Anspruch existiert schlicht nicht. Wer bei längerer Krankheit auf Sparrücklagen angewiesen ist, hat ein Liquiditätsproblem, bevor die BU überhaupt prüft. Krankentagegeld und BU gehören zusammen — das eine deckt die ersten Monate, das andere den Dauerausfall.