Bis 25 familienversichert, danach geht es in der Regel in die studentische GKV für ca. 140–160 € im Monat (inkl. Pflegeversicherung, Stand 2026) — für die meisten Studierenden ist das der unkomplizierteste und richtige Weg.
Ausnahme: Wer zu Studienbeginn über die Eltern privat versichert war und sich von der studentischen GKV hat befreien lassen, bleibt das ganze Studium privat — die Befreiung ist unwiderruflich. Beamtenkinder trifft das doppelt: Mit dem Ende des Kindergeldanspruchs (meist 25) fällt die Beihilfe weg, und aus dem günstigen Restkostentarif wird ein voller PKV-Tarif, wodurch der Beitrag von ca. 50 € auf ca. 250 € steigt.
Die eigentliche Frage kommt am Ende des Studiums: Was passiert beim Übergang? Wer angestellt wird, ist in der Regel gesetzlich krankenversichert, die Kasse wählst Du selbst. Liegt Dein Gehalt von Anfang an über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €), bist Du versicherungsfrei und kannst zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen. Wer selbstständig wird, läuft automatisch als freiwilliges Mitglied in der GKV weiter — auch hier ist ein Wechsel in die PKV möglich. Wer Beamtenanwärter wird, hat Anspruch auf Beihilfe und sollte sich schnellstens um eine PKV kümmern: In den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung nimmt Dich dank Öffnungsaktion jeder Versicherer auf. Und wer heute schon absehen kann, dass die PKV später relevant wird — Beamtenlaufbahn, Selbstständigkeit, hohes Gehalt —, sichert sich mit einem Optionstarif für wenige Euro im Monat den heutigen Gesundheitszustand: Der spätere Einstieg klappt dann ohne neue Gesundheitsprüfung.
Das kleine Fenster beim Berufseintritt entscheidet oft über den KV-Weg für die nächsten Jahrzehnte. Wer es verpasst, zahlt — oder hat schlechtere Optionen.
— Fabio Rausch · Versicherungskonsil