Tarif nur nach Preis gewählt
Billig heißt fast immer: schlechtere Leistungen oder Unterkalkulation. Beides rächt sich — im Leistungsfall oder durch hohe Beitragssprünge.
Die meisten Assistenzärzte denken, um die PKV muss man sich erst nach dem Facharzttitel kümmern. Das stimmt selten — mit Bereitschaftsdiensten wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 € · 2026) oft schon in der Weiterbildung erreicht. Und ein Optionstarif macht fast immer schon vorher Sinn.
Danach richten sich alle weiteren Fragen und Dein Ergebnis.
Nicht jede Studentin und jeder Student ist gesetzlich versichert — und der Unterschied entscheidet, worum es bei Dir geht.
Das entscheidet, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Dich überhaupt eine Rolle spielt.
Das entscheidet, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Dich überhaupt eine Rolle spielt.
Grundgehalt, Dienststufe und Zulagen entscheiden, ob Du über der Grenze liegst.
Die Vorbereitungszeit ist der Abschnitt, in dem ein Wechsel praktisch ausgeschlossen ist.
Über die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung bist Du gesetzlich versichert. Die PKV steht Dir noch nicht offen — was Dir offensteht, ist ein Optionstarif: für wenige Euro im Monat sicherst Du Dir das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln.
Der Wert dieses Rechts hängt an Deiner Gesundheit heute. Und die ist selten wieder so gut wie mit Mitte zwanzig.
Bist Du über Deine Eltern privat versichert, wurdest Du von der studentischen Versicherungspflicht befreit. Diese Befreiung gilt unwiderruflich für das ganze Studium — zurück in die studentische Krankenversicherung geht es nicht.
Der Bruch kommt danach: Als Assistenzärztin oder Assistenzarzt liegst Du in den ersten Jahren meist unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze und wirst versicherungspflichtig. Dann entscheidet sich, ob Dein bisheriger Schutz über eine Anwartschaft erhalten bleibt oder ob ein Optionstarif der bessere Weg ist. Beides gehört vor den Berufsstart, nicht danach.
Die Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu beantragen. Die Frist ist scharf.
In den ersten Weiterbildungsjahren liegt das Grundgehalt meist unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (77.400 € im Jahr 2026).
Kippen kann das früher als gedacht: Vergütung für vertraglich vorgesehene Bereitschaftsdienste zählt zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. Wer viel Dienst macht, erreicht die Grenze mitunter schon in der Weiterbildung.
Bis dahin hält Dir ein Optionstarif den Zugang zu heutigen Konditionen offen.
Ab TV-Ä Stufe 3 liegt bereits das Grundgehalt nahe der Schwelle. Ob Du darüber landest, entscheiden Dienstplan und Zulagen — also Deine Gehaltsabrechnung, nicht die Faustregel.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Versicherungsfreiheit tritt erst mit Ablauf des Kalenderjahres ein, und nur wenn die Grenze auch im Folgejahr voraussichtlich überschritten wird.
Als Fachärztin, Ober- oder Chefarzt liegst Du in aller Regel deutlich über der Grenze. Damit verschiebt sich die Frage vom Zugang zur Auswahl.
Zwei Punkte entscheiden bei Dir mehr als bei anderen: wie sauber der Tarif Reha und Anschlussheilbehandlung abdeckt, und ob er über die Regelhöchstsätze der GOÄ hinaus erstattet.
Die Meldung an die Kasse übernimmt Deine Personalabteilung.
Die Vorbereitungszeit dauert 24 Monate, und das Gehalt liegt dabei praktisch immer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ein Wechsel in die PKV ist in dieser Phase faktisch ausgeschlossen.
Genau deshalb ist der Optionstarif für Dich wichtiger als für Klinikärzte: Er hält Dir den Zugang zu heutigen Konditionen offen, während die Tür ohnehin zu ist.
Angestellt nach der Assistenzzeit heißt nicht automatisch, dass Du privat versichert sein kannst. Entscheidend ist, wie Dein Einkommen zusammengesetzt ist — Fixum, Umsatz- oder Gewinnbeteiligung — und ob es regelmäßig über der Grenze liegt.
Schwankende Beteiligungen machen die Prognose schwierig, denn maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt und nicht ein guter Monat.
Das ist der Fall, den man wirklich durchrechnen muss — mit dem Vertrag auf dem Tisch.
Niedergelassen bist Du nicht versicherungspflichtig und wählst frei zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft Dich nicht.
Dafür trägst Du den Beitrag allein, und in der gesetzlichen Kasse zählen alle Einkünfte — Praxisgewinn, Mieten, Kapitalerträge. Das Krankentagegeld wird vom Baustein zur Pflicht.
Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind Deine Gehaltsabrechnung, Dein Dienstplan und Deine Vertragsgestaltung.
Die PKV ist kein besserer Tarif, sondern ein anderes System. Was Du mit dreißig entscheidest, wirkt bis in den Ruhestand — und zwar in beide Richtungen.
| Gesetzlich | Privat | |
|---|---|---|
| Finanzierungsgrundlage | Umlagefinanziert: die jetzigen Beitragszahler zahlen für alle | Kapitalgedeckt: Du bildest Alterungsrückstellungen für Deine Kosten im Alter |
| Wonach sich der Beitrag richtet | Nach Deinem Einkommen | Nach Leistung, Alter und Gesundheit bei Abschluss |
| Was der demografische Wandel bedeutet | Weniger Einzahler, mehr Empfänger — steigende Beitragslast | Alterungsrückstellungen mildern dieses Risiko |
| Wie sicher die Leistung ist | Gesetzlicher Katalog, politisch änderbar | Vertraglich zugesagt, Änderungen zum Negativen in der Regel nicht möglich |
| Wann der Beitrag steigt | Steigendes Gehalt, steigender Zusatzbeitrag der Kasse — und jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze, sobald Du darüber liegst | Steigende Leistungsausgaben, steigende Lebenserwartung oder sinkender Rechnungszins können zu Beitragsanpassungen führen |
| Was im Ruhestand passiert | Als freiwillig Versicherter zahlst Du auf alle Einkünfte, auch auf Mieten und Kapitalerträge. In die günstigere Versicherung der Rentner kommst Du ohne gesetzliche Rente meist gar nicht | Der Beitrag bleibt einkommensunabhängig. Ohne gesetzliche Rente gibt es dafür auch keinen Beitragszuschuss der Rentenversicherung |
| Jahr | Bemessungsgrenze | ZusatzZusatzbeitrag | BeitragHöchstbeitrag/Monat | AnstiegSteigerung |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 58.050 € | 1,3 % | 933,64 € | — |
| 2023 | 59.850 € | 1,6 % | 977,56 € | +4,7 % |
| 2024 | 62.100 € | 1,7 % | 1.050,53 € | +7,5 % |
| 2025 | 66.150 € | 2,5 % | 1.174,17 € | +11,8 % |
| 2026 | 69.750 € | 2,9 % | 1.261,32 € | +7,4 % |
| 2027* | ca. 76.500 € | ca. 3,5 % | ca. 1.422 € | +12,7 % |
Enthalten sind der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung für Kinderlose — gerechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze, jeweils zum 1. Januar. Angestellt trägst Du davon die Hälfte, niedergelassen und als freiwillig versicherter Rentner den vollen Betrag. Von 2022 bis 2027 sind das rund 52 % mehr, bei einem allgemeinen Beitragssatz, der sich in all den Jahren nicht verändert hat.
* 2027 ist eine Prognose: Die außerordentliche Anhebung der Bemessungsgrenze um 3.600 € steht im Gesetz, der reguläre Teil und der Zusatzbeitrag werden im Herbst festgelegt — der Schätzerkreis sieht ihn zwischen 3,3 und 3,9 %. Die geplante Pflegereform ist darin noch nicht eingerechnet.
Das sind die Unterschiede, die am häufigsten den Ausschlag geben — unter anderem. Welche für Dich zählen, klären wir im Erstgespräch →
Was schiefgehen kann. Die Gesundheitsfragen im Antrag sind kein Formalismus. Wer sie falsch oder unvollständig beantwortet, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall vom Vertrag zurücktritt — im schlechtesten Fall bleibt der Basistarif, und die Rechnungen, die schon da sind, bleiben an Dir hängen. Das kann Jahre nach Abschluss passieren, genau dann, wenn Du den Schutz brauchst.
Wie eine saubere Aufarbeitung aussieht. Du forderst Deine Patientenquittung bei der Kasse an, die ist kostenfrei, und wir gehen die Behandlungen der letzten Jahre gemeinsam durch. Du weißt aus Deinem eigenen Alltag, wie großzügig ein ICD-Code manchmal gesetzt wird, wenn er die Abrechnung trägt — und genau diese Diagnosen tauchen später in Deiner Akte auf, ohne dass Du je davon erfahren hast. Was unklar ist, klären wir vorher und schützen Dich damit vor einem Rücktritt im Fall einer Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Warum die anonyme Voranfrage davorsteht. Bevor irgendein Antrag mit Deinem Namen rausgeht, prüfe ich anonym bei mehreren Versicherern, ob und zu welchen Bedingungen Du angenommen wirst. Das vermeidet zwei Risiken: Ablehnungen, die Du bei jedem späteren Antrag offenlegen musst — und Risikozuschläge, die vorschnell akzeptiert werden, obwohl ein anderer Versicherer Dich ohne Zuschlag nimmt. Wer früh in der Weiterbildung wechselt, hat hier den größten Spielraum: Die Vorgeschichte ist kurz, und die Reihenfolge der Anfragen lässt sich noch frei wählen.
Das sind die Punkte, an denen es am häufigsten hängt — unter anderem. Deine Vorgeschichte gehen wir im Erstgespräch gemeinsam durch →
Wo Tarife auseinandergehen. In diesen Punkten unterscheiden sich Tarife darin, ob sie überhaupt leisten, ob die Leistung garantiert ist und ob sie voll oder nur zum Teil erstatten — weil im Kleingedruckten Fallstricke übersehen wurden. Freie Arztwahl und Chefarztbehandlung sind das eine, entscheidend wird meist, was in der Zeile darunter steht.
Wo ein Tarif unter GKV-Niveau fallen kann. Psychotherapie ist teils auf eine Sitzungszahl begrenzt oder mit Eigenanteilen versehen, Hilfsmittel stehen in geschlossenen Katalogen oder haben Sublimits wie 1.000 € je Hörgerät oder 15.000 € für Prothesen. Wer nur auf das Highlightblatt mit freier Arztwahl und Chefarztbehandlung schaut, übersieht genau die Stellen, an denen die PKV schlechter sein kann als die GKV.
Warum die Steigerungssätze für Dich der schnellste Test sind. Du schreibst selbst Rechnungen nach der GOÄ und weißt, was oberhalb des 2,3-fachen Satzes passiert: Es muss schriftlich begründet werden, und der Rahmen reicht bis zum 3,5-fachen. Genau dort trennen sich die Tarife. Manche erstatten nur bis zum Regelhöchstsatz — die begründete Differenz zahlt dann der Patient, und in dieser Rolle bist Du selbst, sobald Du bei einem Kollegen sitzt. Für technische Leistungen und Labor gelten eigene Schwellen, das 1,8- und das 1,15-fache, die in Tarifbedingungen gern übersehen werden. Ein Tarif, der über die Regelhöchstsätze hinaus erstattet, ist bei Dir deshalb kein Komfort, sondern der Normalfall, den Du brauchst.
Wie man das prüft. Im Leistungsfall zählt der Vertrag, nicht die Werbung: die Bedingungen im Wortlaut, nicht das Highlightblatt, und keine Ratings. Zugesagtes zählt, keine Testnoten.
An diesen Stellen gehen Tarife am weitesten auseinander — unter anderem. Was für Dich zählt, sortieren wir im Erstgespräch →
Als Arzt bist Du Pflichtmitglied im Versorgungswerk Deiner Kammer und von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit — Du sammelst dort also keine Pflichtbeiträge. Eine medizinische Reha der Rentenversicherung setzt aber genau die voraus: sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren oder fünfzehn Beitragsjahre, meist noch aus einer Zeit vor der Approbation.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat dann immer noch einen Auffang: Fällt die Rentenversicherung aus, leistet die Krankenkasse. In der PKV gibt es diesen Auffang nicht. Dort gilt, was im Tarif steht — und sonst nichts.
„In den meisten PKV-Tarifen — auch solchen, die als Arzttarif vermarktet werden — ist die Reha-Abdeckung eingeschränkt oder unvollständig. Das ist die Lücke, die ich in fast jedem Erstgespräch finde."
Drei Leistungen, auf die es ankommt — und wie die meisten Tarife damit umgehen:
| Leistung | Die meisten Tarife | Was Dein Tarif braucht |
|---|---|---|
| Anschlussheilbehandlung (AHB) |
Teilweise, mit Einschränkungen
| Vollständig, ohne Einschränkungen |
| Stationäre Rehabilitation |
Nicht vorgesehen oder stark eingeschränkt
| Vollständig abgedeckt |
| Ambulante Rehabilitation |
Nicht vorgesehen oder stark eingeschränkt
| Vollständig abgedeckt |
Es gibt Tarife am Markt, die alle drei Punkte sauber abdecken — Du musst nur wissen, welche das sind. Genau dafür bin ich da.
Bei der PKV sehe ich in fast jeder zweiten Beratung dieselben vier Fehler — die meisten lassen sich vermeiden.
Billig heißt fast immer: schlechtere Leistungen oder Unterkalkulation. Beides rächt sich — im Leistungsfall oder durch hohe Beitragssprünge.
Du weißt selbst, wie ungenau ICD-Codes abgerechnet werden. Ohne Patientenquittung bleiben fehlerhafte Diagnosen unentdeckt — und gefährden Deinen Vertrag.
Reha, Beitragsentlastung im Alter, weltweiter Schutz — ohne die richtigen Klauseln reichen die Leistungen im Ernstfall nicht. Online-Rechner zeigen das nicht.
Noch nicht wechselfähig? Für wenige Euro sicherst Du Dir das Recht, später ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zu wechseln.
Wird die PKV im Alter nicht unbezahlbar?
Ehrliche Antwort: Auch privat steigt der Beitrag, und niemand kann Dir das Gegenteil versprechen. Was ihn dämpft, ist die Alterungsrückstellung, die von Anfang an genau dafür angespart wird. Für Dich als Arzt kommen zwei Dinge dazu: Die Krankenversicherung der Rentner erreichst Du nach einem Berufsleben in der PKV in aller Regel nicht — und den Beitragszuschuss der Rentenversicherung gibt es nur zu einer gesetzlichen Rente, die Du über das Versorgungswerk nicht beziehst. Der Unterschied bleibt trotzdem: In der GKV wächst der Beitrag mit allen Deinen Einkünften, privat mit den Leistungsausgaben Deines Tarifs.
Was ist mit meinen Kindern?
In der PKV muss jedes Kind separat versichert werden. Pro Kind ca. 65–90 € netto. Dafür bekommen auch Deine Kinder dasselbe Leistungsniveau. Familienplanung ist fester Bestandteil jeder guten PKV-Beratung.
Was passiert, wenn ich länger krank werde?
Angestellt zahlt Dein Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter. Danach springt in der GKV das Krankengeld ein, in der PKV nicht — dort leistet nur ein Krankentagegeld, das Du vereinbart hast. Das Versorgungswerk hilft in dieser Phase ebenfalls nicht: Es zahlt erst bei Berufsunfähigkeit und setzt dafür regelmäßig voraus, dass Du Deine ärztliche Tätigkeit aufgibst. Die Monate dazwischen deckt allein das Krankentagegeld — es gehört deshalb in den Vertrag hinein und nicht auf eine Liste mit Extras.
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„Jede Beratung beginnt mit dem Fundament, nicht dem Tarif."
Fabio Rausch · VersicherungskonsilLass Deinen bestehenden Tarif auf Lücken prüfen — besonders bei der Reha und der Beitragskalkulation. Eine Zweitmeinung kostet 30 Minuten.
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Optionstarif klärenAntworten auf die Fragen, die mir zur PKV am häufigsten gestellt werden.
Für einen 30-jährigen Assistenzarzt liegt ein leistungsstarker, sauber kalkulierter Tarif brutto meist zwischen 800 und 1.100 €. Netto — nach Arbeitgeberzuschuss und Steuererstattung — bleiben davon rund 300–350 €. Vorsicht bei deutlich günstigeren Angeboten.
Ja, in zwei Varianten: Tarife, die ausschließlich für Heilberufe abschließbar sind — eigenes Kollektiv, im Beitrag oft rund 15 % günstiger — und regulär offene Tarife, die Medizinern einen eigenen Nachlass einräumen. Nur: „Ärztetarif" ist keine Qualitätsaussage. Einige erfüllen ausgerechnet die Punkte nicht, auf die es bei Medizinern ankommt, allen voran die Reha. Von den Tarifen mit echtem Medizinerzuschnitt halte ich drei für wirklich gut.
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