Der Punkt, an dem es sich entscheidet
Was in Deiner Akte steht, weißt Du nicht.
Kaum jemand erinnert sich vollständig daran, was in den letzten Jahren abgerechnet wurde. Und was harmlos war, steht dort nicht immer harmlos drin: Eine Krankschreibung vor einer Prüfung oder nach einem langen Wochenende wird schnell als psychische Diagnose abgerechnet — eine F-Diagnose, die Du nie so verstanden hast und die trotzdem in Deiner Akte steht.
Im Antrag musst Du auf die gestellten Fragen wahrheitsgemäß antworten. Auch wenn Du von der Diagnose nichts wusstest, kann es bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung zu großen Problemen mit dem Versicherer kommen — bis zur Leistungsverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Dann zahlst Du jahrelang Beiträge für einen Schutz, der genau dann nicht greift, wenn Du ihn brauchst.
Deshalb arbeite ich Deine Historie auf, bevor irgendein Antrag rausgeht.
- Patientenquittung anfordern: Deine Kasse stellt sie kostenfrei aus. Darin steht, was Ärzte tatsächlich abgerechnet haben — nicht, was Du erinnerst.
- Historie sortieren: Was ist relevant, was fällt aus dem Abfragezeitraum, wo lohnt sich eine Klarstellung durch den behandelnden Arzt.
- Anonym anfragen: Ohne Name, Adresse oder Geburtsdatum. Es entsteht kein Antrag — und damit keine Ablehnung, die Du bei künftigen Anträgen angeben müsstest. Auch ins HIS, das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, wird nichts gemeldet. Direkt beim Versicherer anzufragen wäre an dieser Stelle ein Eigentor.
- Dann erst der Antrag: bei dem Versicherer, der in Deinem Fall am besten entscheidet.
Die Abfragezeiträume unterscheiden sich je nach Anbieter — meist 3 bis 5 Jahre ambulant, 3 bis 10 Jahre stationär. Außerdem unterscheiden sich die gestellten Fragen sehr stark voneinander, weswegen sich mit kluger Antragsauswahl oftmals ein sehr gutes Ergebnis erzielen lässt.