Beamte: Pensionslücke trotz hohem Ruhegehaltssatz
Der Ruhegehaltssatz steigt pro Dienstjahr um 1,79375 % – den Höchstsatz von 71,75 % erreichst Du erst nach 40 Dienstjahren (§ 14 BeamtVG). Wer später verbeamtet wird, Dienstjahre unterbricht oder vor dem 40. Dienstjahr in den Ruhestand geht, bleibt spürbar darunter. Und bemessen wird ohnehin nur am Endgrundgehalt – nicht am tatsächlichen Lebensstandard während der aktiven Zeit.