Die kurze Antwort auf „Brauche ich als Beamter überhaupt eine BU?": Ja. Die Versorgung über den Dienstherrn richtet sich nach Dienstjahren (vor der Lebenszeit-Ernennung und in den ersten fünf Dienstjahren gibt es in der Regel gar kein Ruhegehalt — Ausnahme Dienstunfall) — wer früh dienstunfähig wird (z. B. mit 35 nach 7 Berufsjahren), bekommt nur einen Bruchteil des späteren Pensionsanspruchs. Die Lücke kann mehrere Tausend Euro pro Monat groß sein.
Die längere Antwort: Die echte DU-Klausel ist ein vereinfachter Leistungsauslöser — versetzt Dich der Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, leistet der Versicherer ohne eigene Prüfung. Wer dienstunfähig ist, ist nach den Bedingungen aber in aller Regel auch berufsunfähig. Entscheidend ist deshalb das Gesamtpaket: gutes Bedingungswerk, vernünftiger Beitrag — und möglichst keine Leistungsausschlüsse.
Eine echte DU-Klausel nehme ich mit, wann immer sie zu haben ist. Aber wichtiger ist, was darunter steht: ein sauberer Tarif ohne Ausschlüsse. Ein Ausschluss an der falschen Stelle kostet Dich im Ernstfall mehr als jede fehlende Klausel.
— Fabio Rausch · Versicherungskonsil