Berufsunfähigkeit · Versorgungswerk-Mitglieder

BU im Versorgungs­werk — die 100/50-Lücke schließen.

Das Versorgungswerk leistet erst bei 100 % BU. Die private BU ab 50 %. Die Versorgungswerk-Anrechnungs-Klausel ist das Kern-Thema bei der Tarif-Wahl.

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Wähle Deine Situation — sofortige Ersteinschätzung der 100/50-Lücke.

Drei typische Situationen von Versorgungswerk-Mitgliedern. Eine Auswahl genügt:

Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die konkrete Satzung Deines Versorgungswerks und Dein Bestandsvertrag.

Berufsunfähigkeit

Stark bei Rente und Hinterbliebenen — lückenhaft bei Berufs­unfähigkeit.

Das Versorgungswerk klingt nach Absicherung — und ist es bei Rente und Tod auch. Bei Berufsunfähigkeit sieht die Rechnung anders aus: Die meisten Versorgungswerke erkennen BU erst an, wenn Du Deinen Beruf zu 100 % nicht mehr ausüben kannst. Private BU leistet ab 50 %. Das ist die Lücke.

Wer zu 60 % berufsunfähig ist — Bandscheibenvorfall, psychische Erkrankung, chronische Erkrankung — bekommt vom Versorgungswerk in der Regel nichts. Plus: Manche Versorgungswerke verlangen für die BU-Anerkennung die Niederlegung der Zulassung. Die private BU sollte das ausdrücklich nicht verlangen.

Was fast niemand prüft: ob der Versicherer Deine spätere Versorgungswerkrente auf die versicherbare BU-Rente anrechnet. Diese Klausel entscheidet, wie hoch Du Dich überhaupt absichern darfst — bei manchen Anbietern ab dem ersten Euro, bei anderen erst ab 50.000 € Jahresrente, bei einzelnen gar nicht.

— Fabio Rausch · Versicherungskonsil

Zahlen

Die 100/50-Lücke in Zahlen.

100 %
Berufsunfähigkeit verlangen die meisten Versorgungswerke, bevor überhaupt eine Rente fließt — Teilleistung gibt es nicht
50 %
reichen einer guten privaten BU dagegen schon für die volle vereinbarte Rente
0,78 %
der Mitglieder im Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW beziehen eine BU-Rente (292 von 37.363, Stand 31.10.2025)

Die 100-%-Schwelle ist kein einheitlicher Gesetzeswert, sondern in der Satzung jedes Versorgungswerks eigens formuliert — die Kernaussage ist aber über alle geprüften Werke hinweg konsistent: Teil-BU wird nicht geleistet, egal ob bei Anwälten, Apothekern, Steuerberatern oder Architekten.

Der Vergleich

Versorgungs­werk vs. private BU — nach BU-Grad.

Wo genau liegt die Lücke? Diese Gegenüberstellung zeigt, was Werk und private BU bei welchem BU-Grad tatsächlich leisten.

BU-Grad Versorgungswerk Private BU (50-%-Schwelle)
0–49 % BU-Grad Keine Leistung Keine Leistung (unterhalb der vereinbarten Schwelle)
50–99 % BU-Grad Keine Leistung — die Lücke Volle vereinbarte BU-Rente
100 % BU-Grad Leistung nach Satzung Volle vereinbarte BU-Rente

Zwischen 50 % und 100 % BU-Grad zahlt ausschließlich die private BU — das ist die 100/50-Lücke, die das Versorgungswerk grundsätzlich nicht schließt.

Vier Berufsbilder, eine Lücke

Welches Versorgungs­werk hat welche Schwäche?

Berufsständische Versorgungs­werke unterscheiden sich in Detail-Regeln, aber alle teilen ein Grundmuster: Die BU-Definition ist strenger als bei einer guten privaten BU. Im Erstgespräch klären wir die konkrete Satzung Deines Versorgungs­werks.

Versorgungswerk

Anwält:innen / Notar:innen

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW zahlt erst, wenn Du „im Durchschnitt weniger als drei Stunden täglich anwaltlich tätig“ sein kannst (§ 18 Abs. 1). Angestellte sind ausdrücklich mitgemeint. Und die Rente beginnt frühestens nach dem Ende von Lohnfortzahlung und Krankengeld (Abs. 5): bei gesetzlich versicherten Angestellten bis zu anderthalb Jahre nach dem ersten Krankheitstag.

Versorgungswerk

Apotheker:innen

Beim Versorgungswerk Westfalen-Lippe muss die Fähigkeit zu jeder pharmazeutischen Tätigkeit länger als sechs Monate vollständig entfallen sein (§ 25 Abs. 2). Und die Tätigkeit gilt nicht als eingestellt, „solange die Apotheke durch eine Vertreterin oder einen Vertreter geführt oder bei angestellten Apothekerinnen oder Apothekern das Gehalt fortgezahlt wird“ (Abs. 4).

Versorgungswerk

Ärzt:innen

Die Nordrheinische Ärzteversorgung zahlt nur, wenn Du die Ausübung des ärztlichen Berufes aufgibst, in eigener Praxis wie angestellt in der Klinik. Und diesen Beruf definiert die Satzung denkbar weit: „Ärztliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, bei der die ärztliche Vorbildung ganz oder teilweise verwandt werden kann“ (§ 10 Abs. 1). Wer noch Gutachten schreiben oder lehren könnte, ist danach wahrscheinlich nicht berufsunfähig.

Du willst mehr zur BU für Ärztinnen und Ärzte? Hier entlang →
Versorgungswerk

Architekt:innen / Ingenieur:innen

Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW verlangt dauerhafte Unfähigkeit zur Ausübung der Berufsaufgaben und dass Du die Tätigkeit „aus diesem Grund“ eingestellt hast (§ 11 Abs. 1), angestellt wie selbstständig. Und wer nach Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied wird, „hat erst nach Ablauf von drei Jahren einen Anspruch“ (Abs. 8).

Sechs Klauseln, die im Leistungsfall zählen

Worauf es bei BU für Versorgungs­werk-Mitglieder wirklich ankommt.

Diese sechs Punkte unterscheiden gute von schwachen Tarifen. Spezifisch für Versorgungs­werk-Mitglieder.

01 · Klausel

Anrechnung bei Antragstellung übersehen

Viele Versicherer rechnen Deine künftige Versorgungswerkrente auf die maximal versicherbare Rente an, oft zu 50 %, einige verzichten darauf. Wer das bei der Antragstellung nicht kennt, beantragt zu wenig oder zu viel: Für den Teil über der zulässigen Höhe kann der Versicherer im Leistungsfall kürzen.

02 · Klausel

Nachversicherung bei Karriere-Sprüngen

Anwalt zu Partner, Steuerberater-Praxis-Übernahme, Apotheke-Inhaberschaft: Bei diesen Sprüngen sollte die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhbar sein. Versorgungswerk-Mitglieder profitieren besonders, weil ihre Einkommenssprünge groß sind und oft erst spät kommen, wenn die Gesundheitsakte nicht mehr leer ist.

03 · Klausel

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Bei Akademikern in Kammerberufen ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung absolutes Mindestmaß. Sonst kann der Versicherer im Streitfall sagen: „Sie könnten ja auch als Sachbearbeiter arbeiten“, und nicht leisten.

04 · Klausel

Konkrete Verweisung mit Lebensstands-Klausel

Auch die konkrete Verweisung sollte gefiltert sein: gleichwertige Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (max. 20 % Verlust), gleiche Lebensstellung. Sonst kann der Versicherer Dich auf einen Hilfsjob verweisen, den Du angenommen hast, um etwas zu tun.

05 · Klausel

Leistungsdynamik im Leistungsfall

Der Punkt, den die meisten übersehen. Ohne Leistungsdynamik bleibt Deine BU-Rente nominal gleich, während die Inflation sie Jahr für Jahr entwertet. Bei zwanzig Jahren Leistungsbezug entscheidet das über auskömmlich oder knapp. Ohne die Klausel bleibt nur die Überschussbeteiligung im Leistungsfall, und die ist nicht garantiert. Für die Zukunft gehe ich eher von sinkenden Überschussbeteiligungen aus.

06 · Klausel

Endalter zu niedrig angesetzt

Viele private Verträge laufen nur bis 62 oder 65, weil das den Beitrag drückt. Zwei Probleme: In den letzten Berufsjahren ist das Risiko am höchsten. Und wer früh berufsunfähig wird, baut in dieser Zeit keine Altersvorsorge mehr auf. Endet die Rente dann mit 62, lebst Du vom Ersparten, bevor die Altersrente überhaupt beginnt, und aus dem BU-Fall wird ein Altersvorsorge-Problem.

Klausel-Detail

Anrechnung Versorgungs­werkrente — entscheidet, wie viel Du versichern darfst.

Anbieter, die die Versorgungswerkrente zu 50 % anrechnen

Beispiel: Nach der Angemessenheitsprüfung dürftest Du 4.000 € BU-Rente versichern. Deine spätere Versorgungswerks-Anwartschaft liegt bei 2.500 €. Rechnet der Anbieter davon 50 % an, bleiben nur 2.750 € versicherbar, obwohl Du mehr absichern wolltest.

Anbieter ohne Anrechnung (oder erst ab 50.000 € Jahresrente)

Gleiche Zahlen: Du kannst die vollen 4.000 € versichern. Im Leistungsfall zahlt jeder Anbieter die vereinbarte Rente — die Anrechnung entscheidet nur, wie viel Du überhaupt vereinbaren darfst.

Wie ein Anbieter die Versorgungswerks-Anwartschaft anrechnet, steht in seinen Annahmerichtlinien. Das ist einer der ersten Punkte, die ich prüfe — und bei Bestandsverträgen die Frage, ob Du damals zu wenig versichern durftest.

Was schiefgeht

Die vier häufigsten Fehleinschätzungen von Versorgungs­werk-Mitgliedern.

Anrechnungsklausel im BU-Vertrag übersehen

Viele private BU-Versicherer rechnen eine spätere BU-Rente aus dem Versorgungswerk zu 50 % auf die maximal versicherbare private BU-Rente an, ab Jahresrenten von grob 36.000–60.000 € je nach Versicherer. Wird das bei Vertragsabschluss übersehen, kann die Police im Leistungsfall nur die Hälfte ihres Werts entfalten.

100 % mit 50 % verwechselt

Wer davon ausgeht, das Versorgungswerk zahle wie eine private BU „ab einem gewissen Grad", verwechselt zwei unterschiedliche Systeme: Das Versorgungswerk verlangt fast durchgehend vollständige Berufsunfähigkeit, private Tarife leisten schon ab 50 %. Dazwischen liegt eine Lücke, die niemand automatisch schließt.

Niedrige Leistungsquote als 'wird schon nicht passieren' gelesen

Dass nur ein Bruchteil der Mitglieder BU-Rente bezieht, wird oft als Beleg für geringes Risiko missverstanden. Die Quote sagt aber nichts darüber, wie häufig Berufsunfähigkeit vorkommt: Sie zählt nur, wer die strengen Satzungsvoraussetzungen erfüllt und die Tätigkeit aufgegeben hat.

Zulassungsfrage pauschal angenommen

Ob die berufliche Zulassung für die BU-Anerkennung zwingend zurückgegeben werden muss, ist von Versorgungswerk zu Versorgungswerk unterschiedlich geregelt, nicht bundeseinheitlich. Wer das pauschal für sein Werk annimmt, statt die eigene Satzung zu prüfen, plant im Zweifel am falschen Risiko vorbei.

Klare Antworten

Häufige Bedenken — ehrlich beantwortet.

Häufiges Bedenken

Wenn kaum jemand BU-Rente vom Versorgungswerk bekommt, ist das Risiko doch offenbar gering.

Etwa jeder Vierte wird im Lauf des Berufslebens berufsunfähig. Im Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW beziehen 0,78 % der Mitglieder eine BU-Rente.

Die beiden Zahlen messen Verschiedenes: die eine ein Lebenszeitrisiko, die andere einen Stichtag. Zusammen zeigen sie trotzdem, worum es geht. Berufsunfähigkeit ist alles andere als selten, aber die Hürde des Versorgungswerks ist hoch: Geleistet wird erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit und aufgegebener Tätigkeit. Wer zu 60 oder 80 % ausfällt, zählt in der ersten Zahl mit und bekommt vom Versorgungswerk trotzdem nichts.

Häufiges Bedenken

Mein Versorgungswerk hat doch kaum Wartezeit, dann bin ich früh genug abgesichert.

Anwartschaft entsteht oft schon nach 1–3 Monatsbeiträgen — deutlich schneller als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das stimmt — und ist ein echter Vorteil gegenüber der GRV. Nur betrifft das, wie früh Du überhaupt anspruchsberechtigt bist, nicht, wie streng die Leistung geprüft wird. Die 100-%-Schwelle bleibt unabhängig davon bestehen, wie lange Du schon Mitglied bist.

Häufiges Bedenken

Wenn ich BU werde, muss ich sowieso meine Zulassung abgeben — dann kann ich auch gleich aufhören zu arbeiten.

Die Zulassungsrückgabe ist je Versorgungswerk unterschiedlich geregelt, nicht bundeseinheitlich.

Ein pauschaler Rückschluss auf alle Versorgungswerke stimmt nicht. Manche verlangen den formalen Verzicht auf die Zulassung, andere nur die Einstellung der Tätigkeit. Eine gute private BU sollte den Erhalt der Zulassung ohnehin nicht zur Bedingung machen — sie leistet, wenn Du den Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Ablauf

In vier Schritten zur richtigen BU.

Die VW-BU-Beratung beginnt nicht mit dem Tarifvergleich, sondern mit der Satzung Deines konkreten Versorgungs­werks.

ca. 20 Min

Satzung Deines Versorgungswerks prüfen

Welche BU-Schwelle gilt konkret, wie ist die Zulassungsfrage geregelt, wie hoch fällt die Rente bei Deinen Beitragsjahren tatsächlich aus? Jedes Versorgungswerk regelt das leicht anders.

ca. 2 Wochen

Anonyme Risikovoranfrage

Gesundheitshistorie zunächst anhand Deines Gedächtnisprotokolls aufarbeiten, dann anonym bei ausgewählten Versicherern anfragen — ohne Datenbank-Eintrag.

ca. 45 Min

Tarif ohne Anrechnungs-Klausel wählen

Ich zeige Dir, welche Tarife die Versorgungswerkrente nicht anrechnen — und wo die Anrechnungs-Schwellen bei anderen Anbietern konkret liegen.

ca. 30 Min

Abschluss & laufende Betreuung

Antrag digital, danach bleibe ich Ansprechpartner — auch bei Einkommenssprüngen, die eine Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung auslösen.

Fabio Rausch — BU-Beratung für Versorgungswerk-Mitglieder

„Erst die Satzung, dann der Tarif, nicht umgekehrt."

Fabio Rausch · Versicherungskonsil
BU · Häufige Fragen

Was Versorgungs­werk-Mitglieder zur BU am häufigsten fragen.

Reicht mir nicht das Versorgungswerk?

Selten, aus vier Gründen. Erstens ist die Leistung kaum erreichbar: Sie setzt vollständige Berufsunfähigkeit voraus, in der Regel samt Aufgabe der Tätigkeit. Zweitens fällt sie niedriger aus, als die meisten erwarten, weil sie an Deinem bisherigen Beitrag hängt. Drittens ist sie keine vertraglich garantierte Leistung, sondern eine Satzungsleistung, die das Werk ändern kann. Und viertens ist sie zum ganz überwiegenden Teil steuerpflichtig, während Kranken- und Pflegeversicherung weiterlaufen: Netto bleibt deutlich weniger, als die Bruttozahl vermuten lässt. Eine private BU leistet schon ab 50 % und schließt die Lücke.

Wird die Versorgungswerkrente auf meine private BU angerechnet?

Nicht im Leistungsfall: Was vereinbart ist, wird gezahlt. Aber bei der Antragstellung begrenzen viele Versicherer die versicherbare Höhe, indem sie Deine künftige Versorgungswerks-Anwartschaft teilweise anrechnen — die Schwellen unterscheiden sich stark je Anbieter. Genau da setzt unsere Anbieterauswahl an.

Was ist mit der Karenzzeit?

Die Versorgungswerke kennen meist keine lange Wartezeit; die Karenz ist eng und greift vor allem bei vorübergehender Berufsunfähigkeit. Der eigentliche Engpass liegt woanders: Geleistet wird erst, wenn Du vollständig berufsunfähig bist und die Tätigkeit tatsächlich aufgegeben hast. Bei der privaten BU achte ich deshalb auf einen Vertrag ohne Karenzzeit.

Muss ich meine Zulassung niederlegen, damit die BU leistet?

Beim Versorgungswerk: oft ja (für Anwalt/Steuerberater/Apotheker je nach Satzung). Bei einer guten privaten BU: nein. Sie leistet, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr in dem Umfang ausüben kannst. Die Zulassung kannst Du behalten — wichtig für spätere Wiedereingliederung.

Wie hoch sollte meine private BU-Rente sein?

Faustregel: 70–80 % Deines Nettoeinkommens. Konkret zählen Deine Fixkosten (Kanzlei-/Praxis-Miete, Personal, private Lebenshaltung, Familie). Bei Anwält:innen, Steuerberater:innen, Apotheker:innen liegt das oft bei 4.500–7.000 €. Da die Versorgungswerkrente in der Regel zu niedrig ist (oder gar nicht greift), muss die private BU die volle Lücke schließen.

Was kostet eine BU für Versorgungswerk-Mitglieder konkret?

Die Versorgungswerk-Mitgliedschaft selbst senkt den BU-Beitrag nicht — der Preis richtet sich nach Beruf, Alter und Gesundheitszustand, nicht nach der Zugehörigkeit zum Versorgungswerk. Junge, gesunde Anwält:innen oder Steuerberater:innen (28–32 J., Bürotätigkeit) zahlen oft zwischen 25 und 40 € im Monat je 1.000 € BU-Rente. Apotheker:innen (mehr körperliche Tätigkeit) liegen etwas höher.

Ich habe schon eine BU aus Studium oder Referendariat — erhöhen oder neu abschließen?

Kündigen ist fast nie der erste Schritt: Der alte Vertrag hat Dein junges Eintrittsalter. Ich prüfe drei Dinge: Lässt sich die Rente über die Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung ans heutige Einkommen anpassen? Halten die Klauseln dem heutigen Standard stand — besonders die Anrechnung von Versorgungswerks-Leistungen, die in manchen Tarifen drinsteht? Und stimmen die damaligen Gesundheitsangaben? Reicht die Erhöhung nicht, ist ein zweiter Vertrag als Aufstockung meist besser als ein kompletter Neuabschluss.

Was kostet mich die Beratung?

Das Erstgespräch und die Analyse kosten Dich nichts. Bei BU und Krankenversicherung arbeite ich auf Courtage-Basis: Schließt Du über mich ab, zahlt der Versicherer eine Vergütung, die im Tarifbeitrag bereits einkalkuliert ist — derselbe Tarif kostet direkt beim Versicherer nicht weniger. Bei spezialisierten Fragestellungen der Altersvorsorge oder Ruhestandsplanung kann eine Honorarvereinbarung sinnvoll sein – ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung; den Preis kennst Du vor Beginn. Und wenn Dein bestehender Vertrag gut ist, sage ich Dir genau das.

Kontakt

100/50-Lücke in 30 Minuten geklärt.

BU-Tarif ohne Anrechnungs-Klausel, Karenzzeit-Abstimmung, Klausel-Check — alle BU-Fragen im Versorgungswerk in einem Erstgespräch.

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