Ärztliche Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit
Praxisvertretung, Honorardienste, Gutachten, Betreuung im Sportverein: Was außerhalb Deines Anstellungsvertrags liegt, deckt die Klinik in der Regel nicht.
Die Klinik schützt Dich weniger, als Du denkst. Und bei einem Strafvorwurf stehst Du ohne den richtigen Rechtsschutz schnell allein da. Beides lässt sich für wenig Geld absichern.
Als angestellter Arzt gehst Du wahrscheinlich davon aus, dass Dein Arbeitgeber Dich umfassend absichert. Für Deine Arbeit im Dienst bist Du über die Klinik auch mitversichert, aber der Vertrag gehört der Klinik, und er deckt nur, was Du im Dienst tust.
Praxisvertretung, Honorardienste, Gutachten, Betreuung im Sportverein: Was außerhalb Deines Anstellungsvertrags liegt, deckt die Klinik in der Regel nicht.
Erste Hilfe im Urlaub oder auf der Straße: Dafür greift die Klinikversicherung oftmals nicht. Die Schwelle zur Haftung ist zwar höher, das Restrisiko bleibt.
Ein Freund bittet Dich um eine Einschätzung, Du gibst einen medizinischen Rat im Familien- oder Freundeskreis. Juristisch kann bereits durch schlüssiges Handeln ein Behandlungsvertrag zustande kommen, und Du haftest.
Bei grober Fahrlässigkeit kann die Klinik Dich in Regress nehmen: Sie zahlt dem Patienten und holt sich das Geld von Dir zurück.
Weltweiter Schutz
Auch bei Erster Hilfe im Urlaub und bei vorübergehenden Einsätzen im Ausland, etwa humanitären.
Flexibel beim Arbeitgeberwechsel
Der Vertrag gehört Dir und läuft beim Klinikwechsel oder Sabbatical weiter. Bei der Niederlassung wird er auf die Praxis umgestellt.
Eigene Meldebefugnis
Du meldest Vorfälle direkt, ohne auf die Klinik angewiesen zu sein.
Als Arzt in Weiterbildung befindest Du Dich im Lernprozess. Gegenüber dem Patienten zählt trotzdem der Facharztstandard.
Die Rechtslage ist klar: Gegenüber dem Patienten ist maßgeblich der Facharztstandard, unabhängig von Deiner Weiterbildungsstufe. Wer approbiert ist, tritt dem Patienten als voll verantwortlicher Mediziner gegenüber.
Überträgt Dir Dein Oberarzt eine Aufgabe, darfst Du Dich grundsätzlich auf seine Einschätzung verlassen. Hättest Du aber erkennen müssen, dass Du ihr noch nicht gewachsen bist, und übernimmst trotzdem, kann Dir ein sogenanntes Übernahmeverschulden vorgeworfen werden: Dann haftest Du persönlich mit. Fehlt die fachärztliche Aufsicht, wird zudem vermutet, dass die fehlende Erfahrung den Schaden verursacht hat. Das trifft zuerst die Klinik und den Oberarzt; ein Verfahren gegen Dich kann es trotzdem geben.
In der Praxis führt der Personalmangel häufig dazu, dass Ärzte in Weiterbildung faktisch allein gelassen werden. Fast die Hälfte der angestellten Ärztinnen und Ärzte fühlt sich häufig überlastet, so eine Umfrage des Marburger Bundes von 2024. Die juristische Konsequenz ist dennoch klar: Stress und Zeitmangel senken den Sorgfaltsmaßstab nicht. Organisationsfehler der Klinik lassen sie mithaften, befreien Dich aber nicht.
Auch wer im Recht ist, zahlt oft mit: Viele Streitigkeiten enden mit einem Vergleich, bei dem die Kosten geteilt werden. Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst.
Befristung, Versetzung, Kündigung, Dienstpläne: Vor dem Arbeitsgericht trägst Du in erster Instanz Deine Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, ob Du gewinnst (§ 12a ArbGG).
Ärger mit Handwerkern, Reiseveranstaltern oder Kaufverträgen. Auch: Unterstützung bei der Durchsetzung von Versicherungsleistungen, etwa bei einem BU-Antrag, den der Versicherer erst ablehnt.
Unfall im Straßenverkehr, auch als Radfahrer oder Fußgänger. Streit mit der Kfz-Versicherung oder ein Bußgeldverfahren. Relevant für jeden täglichen Arbeitsweg.
Fahrlässige Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, fehlerhafte Aufklärung: Ein Strafverfahren kann nicht nur Deine Finanzen, sondern auch Deine Approbation gefährden.
Im Dienst bist Du über die Klinik mitversichert. Für alles andere (Nebentätigkeiten, Erste Hilfe in der Freizeit, den Regress bei grober Fahrlässigkeit) ist eine eigene Berufshaftpflicht sinnvoll.
In vielen Bereichen gilt eine Wartezeit von meist drei Monaten, etwa im Arbeits- oder Mietrecht. Für Streit, der schon vor Vertragsschluss angelegt war, gibt es keinen Schutz.
Ein einfacher Strafrechtsschutz greift nur bei fahrlässigen Vorwürfen. Wird Dir eine vorsätzliche Tat vorgeworfen, übernimmt erst der Baustein Spezial-Strafrechtsschutz Deine Verteidigung, und den enthalten Standardtarife fast nie. Ohne ihn zahlst Du die Anwaltskosten selbst, auch wenn sich der Vorwurf später als unbegründet herausstellt.
Enthalten heißt nicht ausreichend: Oft ist der Spezial-Strafrechtsschutz auf eine eigene, niedrigere Summe begrenzt, und manche Tarife zahlen nur die gesetzlichen Gebühren; spezialisierte Verteidiger rechnen aber meist nach Stunden ab. Im Medizinstrafrecht wird das schnell knapp.
Haftpflicht und Rechtsschutz gehören zu den günstigsten Versicherungen überhaupt, gemessen an dem, was sie im Ernstfall leisten.
pro Jahr im Kombipaket für junge Ärzte
pro Monat (Privat + Beruf + Verkehr + Spezial-Strafrecht)
pro Monat für alles zusammen
Für rund einen Euro pro Tag bist Du gegen Haftungsrisiken, Regressforderungen und Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Ohne Versicherung können diese Risiken schnell sechs- bis siebenstellig werden.
Hinweis: Die genauen Kosten hängen von Fachrichtung, Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Anbieter ab.
Dann solltest Du beides nicht auf die lange Bank schieben, gerade den Rechtsschutz, weil Wartezeiten gelten. Im kostenlosen Check-Up schaue ich gemeinsam mit Dir, welche Bausteine für Dich sinnvoll sind.
Erstgespräch buchenDann lass uns prüfen, ob Dein Schutz wirklich passt. Ist Spezial-Strafrechtsschutz enthalten? Deckt Deine Berufshaftpflicht außerdienstliche Tätigkeiten ab? Ein kurzer Check gibt Dir Klarheit.
Verträge prüfen lassenDann ist jetzt der richtige Zeitpunkt: Mit der ersten Stelle endet meist die Mitversicherung in der Privathaftpflicht Deiner Eltern, und für Streit mit dem Arbeitgeber braucht es einen Berufs-Rechtsschutz (mit Wartezeit). Beim Stellenwechsel lohnt ein Blick, ob Fachrichtung und Tätigkeit noch zum Vertrag passen. Im Check-Up schauen wir, was Du jetzt brauchst.
Erstgespräch buchenJa. Der Schutz Deines Arbeitgebers deckt nur Deine dienstliche Tätigkeit ab. Sobald Du außerhalb der Dienstzeit ärztlich tätig wirst, haftest Du privat, und bei grober Fahrlässigkeit kann Dich die Klinik in Regress nehmen. Außerdem entscheidet als „mitversicherte Person“ Dein Arbeitgeber über die Schadensmeldung; mit einer eigenen Berufshaftpflicht meldest Du selbst.
Für Dich ist die Berufshaftpflicht Pflicht: nach der Berufsordnung Deiner Kammer und als Vertragsarzt zusätzlich nach § 95e SGB V, mit mindestens 3 Mio. € je Versicherungsfall. Statt der Lücken im Klinikschutz geht es bei Dir um die passende Versicherungssumme und die Absicherung Deiner Praxis.
Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden aus dem Betrieb, etwa wenn ein Besucher auf dem nassen Flur stürzt. Für Behandlungsfehler ist die Berufshaftpflicht zuständig. Kliniken versichern beides, und Du bist darin für Deine dienstliche Tätigkeit in der Regel mitversichert. Den Vertrag bestimmt aber Dein Arbeitgeber, samt Selbstbehalten: Manche Kliniken tragen bis zu 50.000 € je Personenschaden selbst und können sich diesen Betrag bei grober Fahrlässigkeit von Dir zurückholen. Deine eigene Berufshaftpflicht greift dort, wo dieser Schutz endet, tritt je nach Tarif auch für den Regress ein und geht mit Dir, wenn Du die Stelle wechselst.
Weil ärztliche Eingriffe ohne vollständige Aufklärung rechtlich als vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden können. Und bei Vorsatzvorwürfen greift der einfache Strafrechtsschutz nicht. Ohne Spezial-Strafrechtsschutz zahlst Du Deinen Anwalt selbst: Strafverteidiger im Medizinrecht verlangen 350 bis über 400 € pro Stunde, in einem langen Verfahren kommen so schnell mehrere zehntausend Euro zusammen.
Nichts. Die Beratung finanziert sich über die Courtage der Versicherungsgesellschaften. Für Dich entstehen keine zusätzlichen Kosten. Als Makler bin ich an keine Gesellschaft gebunden und wähle marktbreit aus, was zu Deiner Situation passt. Das Erstgespräch ist immer kostenlos und unverbindlich.
Idealerweise schon ab der Famulatur oder dem PJ. Sobald Du am Patienten tätig bist, kannst Du persönlich haftbar gemacht werden, auch wenn Du unter Anleitung arbeitest. Für Medizinstudierende gibt es Berufs- und Privathaftpflicht besonders günstig, oft für wenige Euro im Jahr.
Als Assistenzarzt (in der Human- wie in der Zahnmedizin) bekommst Du Berufs- und Privathaftpflicht zusammen schon für rund 70 € im Jahr. Nach der Weiterbildung beginnt die Berufshaftpflicht allein bei etwa 100 € im Jahr. Wie viel es genau wird, hängt vor allem von Fachrichtung und Tätigkeit ab: Operative Fächer und die eigene Praxis kosten deutlich mehr.
Weil im Leistungsfall Neutralität entscheidend ist. Wenn Du z. B. eine BU-Rente einklagen musst und Dein Rechtsschutz beim gleichen Konzern liegt, entscheidet möglicherweise ein Sachbearbeiter gegen seinen eigenen Arbeitgeber. Diesen Interessenkonflikt vermeidest Du, indem Du den Rechtsschutz bewusst bei einem anderen Anbieter abschließt.
Im kostenlosen Erstgespräch prüfe ich Deinen aktuellen Schutz und zeige Dir, ob und wo Lücken bestehen: transparent, nachvollziehbar und ohne Verkaufsdruck.
Haftungsrisiken prüfen lassen