Berufsunfähigkeit · Versorgungswerk-Mitglieder

BU im Versorgungswerk — die 100/50-Lücke schließen.

Das Versorgungswerk leistet erst bei 100 % BU. Die private BU ab 50 %. Die Versorgungswerk-Anrechnungs-Klausel ist das Kern-Thema bei der Tarif-Wahl.

Berufsunfähigkeit

BU im Versorgungswerk — die 100%/50%-Lücke schließen

Das Versorgungswerk klingt nach Absicherung — und ist es bei Rente und Tod auch. Bei Berufsunfähigkeit sieht die Rechnung anders aus: Die meisten Versorgungswerke erkennen BU erst an, wenn Du Deinen Beruf zu 100 % nicht mehr ausüben kannst. Private BU leistet ab 50 %. Das ist die Lücke.

Wer zu 60 % berufsunfähig ist — Bandscheibenvorfall, psychische Erkrankung, chronische Erkrankung — bekommt vom Versorgungswerk in der Regel nichts. Plus: Manche Versorgungswerke verlangen für die BU-Anerkennung die Niederlegung der Zulassung. Die private BU sollte das ausdrücklich nicht verlangen.

Das Versorgungswerk leistet bei 100 %. Die private BU ab 50 %. Diese 50 Prozentpunkte Unterschied sind in der Praxis die Differenz zwischen Absicherung und Lücke.

— Fabio Rausch · Versicherungskonsil

Vier Berufsbilder, eine Lücke

Welches Versorgungswerk hat welche Schwäche?

Berufsständische Versorgungswerke unterscheiden sich in Detail-Regeln, aber alle teilen ein Grundmuster: Die BU-Definition ist strenger als bei einer guten privaten BU. Im Erstgespräch klären wir die konkrete Satzung Deines Versorgungswerks.

Versorgungswerk

Anwält:innen / Notar:innen

BU im Versorgungswerk verlangt häufig 100 % Berufsunfähigkeit, nicht selten verbunden mit Niederlegung der Zulassung. Wer 'nur' zu 60 % nicht mehr in vollem Umfang als Anwalt:in arbeiten kann, bekommt vom Versorgungswerk in der Regel nichts.

Versorgungswerk

Apotheker:innen

Versorgungswerks-BU oft an dauerhafte Berufsunfähigkeit gebunden, mit langer Karenzzeit (bis 6+ Monate). Die private BU leistet ab 50 % BU und ohne Karenzzeit (oder mit gewählter, kürzerer Karenz).

Versorgungswerk

Steuerberater:innen / WP

Strenge Anforderungen an die Anerkennung der Vollberufsunfähigkeit. Bei eingeschränkter Tätigkeit (z. B. nur noch 4 Stunden täglich) leistet das Versorgungswerk meist nicht — die private BU schon.

Versorgungswerk

Architekt:innen / Ingenieur:innen

Versorgungswerks-Leistungen fallen aufgrund kürzerer Mitgliedszeiten und niedrigerer Beitragsbemessung oft moderat aus. Wer früh BU wird, hat keine ausreichende Versorgung — die Lücke ist beträchtlich.

Sechs Klauseln, die im Leistungsfall zählen

Worauf es bei BU für Versorgungswerk-Mitglieder wirklich ankommt.

Diese sechs Punkte unterscheiden gute von schwachen Tarifen. Spezifisch für Versorgungswerk-Mitglieder.

01 · Klausel

Anrechnung Versorgungswerks-Leistung

Wenn Du im Leistungsfall BU vom Versorgungswerk bekommst (selten, aber möglich): Wird das auf Deine private BU-Rente angerechnet? Manche Tarife sagen nein ('volle Doppelleistung möglich'), andere ja. Für Versorgungswerk-Mitglieder ist diese Klausel zentral — gute Tarife haben keine Anrechnung.

02 · Klausel

Verzicht auf abstrakte Verweisung

Bei Akademikern in Kammerberufen ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung absolutes Mindestmaß. Sonst kann der Versicherer im Streitfall sagen: 'Sie könnten ja auch als Sachbearbeiter arbeiten' — und nicht leisten.

03 · Klausel

Konkrete Verweisung mit Lebensstands-Klausel

Auch die konkrete Verweisung sollte gefiltert sein: gleichwertige Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (max. 20 % Verlust), gleiche Lebensstellung. Sonst kann der Versicherer Dich auf einen Hilfsjob verweisen, den Du angenommen hast, um etwas zu tun.

04 · Klausel

Karenzzeit niedriger als beim Versorgungswerk

Versorgungswerks-BU hat oft lange Karenzzeiten (3–6 Monate Wartefrist). Die private BU sollte deutlich kürzer sein (oft direkt bei Eintritt, max. 3 Monate Karenz). Sonst hast Du eine Liquiditätslücke, in der weder Versorgungswerk noch Privat-BU zahlt.

05 · Klausel

Zulassungs-Frage unabhängig absichern

Manche Versorgungswerke verlangen für die BU-Anerkennung das Niederlegen der Zulassung. Die private BU sollte das NICHT verlangen — sie leistet, wenn Du den Beruf nicht mehr ausüben kannst, unabhängig von Deiner formalen Zulassung. Wichtig für spätere Wiedereingliederung.

06 · Klausel

Nachversicherung bei Karriere-Sprüngen

Anwalt zu Partner, Steuerberater-Praxis-Übernahme, Apotheke-Inhaberschaft — bei diesen Sprüngen sollte die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhbar sein. Versorgungswerk-Mitglieder profitieren besonders, weil ihre Einkommens-Sprünge oft groß sind.

Vier teure Fehler

Diese vier BU-Fehler sehe ich bei Versorgungswerk-Mitgliedern am häufigsten.

01 · Fehler

"Ich bin doch im Versorgungswerk"

Der teuerste Irrtum bei Versorgungswerk-Mitgliedern. Versorgungswerks-BU verlangt fast immer 100 % BU plus oft Niederlegung der Zulassung. Wer 'nur' zu 60–80 % nicht mehr arbeiten kann, bekommt nichts. Die private BU leistet ab 50 % — das ist die zentrale Lücke.

02 · Fehler

Anrechnungs-Klausel übersehen

Manche private Tarife rechnen Versorgungswerks-Leistungen auf die BU-Rente an. Das halbiert den Wert der Privatpolice. Tarife mit ausdrücklichem Verzicht auf Anrechnung sind für Versorgungswerk-Mitglieder Pflicht.

03 · Fehler

Karenzzeit nicht abgestimmt

Wenn beide Karenzzeiten ähnlich lang sind, gibt es keine Liquiditätslücke. Wenn die Privat-BU eine längere Karenz hat als das Versorgungswerk anrechnet, entstehen Cashflow-Probleme. Bei richtiger Abstimmung deckt die private BU die Versorgungswerks-Lücke nahtlos ab.

04 · Fehler

Zulassungs-Frage nicht gelöst

Wer Anwalt, Steuerberater, Apotheker ist und im BU-Fall die Zulassung niederlegen müsste, um Versorgungswerks-Leistungen zu bekommen, hat ein Folgeproblem: Wiedereingliederung wird schwer. Eine Privat-BU, die ohne Zulassungs-Niederlegung leistet, schützt diese Option.

Klausel-Detail

Anrechnung Versorgungswerks-Rente — der versteckte Wert-Halbierer.

Mit Anrechnung

Versorgungswerk zahlt 1.500 € BU-Rente, Du hast 4.000 € private BU vereinbart. Der Versicherer rechnet an: zahlt nur 2.500 €. Effektiv hast Du nur 4.000 € — aber die volle Privatprämie für die gesamte Höhe gezahlt.

Ohne Anrechnung

Versorgungswerk zahlt 1.500 €, der private Versicherer zahlt zusätzlich 4.000 €. Effektiv 5.500 € BU-Rente — der volle Wert der Privatpolice. Das ist die richtige Klausel.

Ob Anrechnung im Tarif drin steht, ist im Bedingungswerk schwarz auf weiß zu lesen. Das ist einer der ersten Punkte, die ich prüfe — gerade bei Bestandsverträgen lohnt sich der Blick fast immer.

BU · Häufige Fragen

Was Versorgungswerk-Mitglieder zur BU am häufigsten fragen.

Reicht mir nicht das Versorgungswerk?

Selten. Versorgungswerks-BU verlangt fast immer 100 % Berufsunfähigkeit (manche zusätzlich Niederlegung der Zulassung). Wer 'nur' zu 50–80 % nicht mehr arbeiten kann, bekommt nichts. Plus: Versorgungswerks-BU-Renten fallen oft moderat aus — wer als 35-Jährige:r BU wird, hat noch nicht genug Beitragsjahre für eine ausreichende Rente. Eine private BU leistet ab 50 % und schließt beide Lücken.

Wird die Versorgungswerks-Rente auf meine private BU angerechnet?

Hängt am Tarif. Manche private Tarife rechnen sie an ('Sie bekommen nur die Differenz'), andere nicht ('volle Doppelleistung'). Für Versorgungswerk-Mitglieder ist die Wahl eines Tarifs ohne Anrechnung Pflicht — sonst halbiert sich der Wert der Privatpolice im Leistungsfall.

Was ist mit der Karenzzeit?

Versorgungswerks-BU zahlt oft erst nach 3–6 Monaten Karenzzeit. Eine private BU sollte kürzer karenzieren (idealerweise ohne Karenz), damit zwischen Krankheit und Leistungsbeginn keine Liquiditätslücke entsteht. Das ist im Erstgespräch ein zentraler Punkt.

Muss ich meine Zulassung niederlegen, damit die BU leistet?

Beim Versorgungswerk: oft ja (für Anwalt/Steuerberater/Apotheker je nach Satzung). Bei einer guten privaten BU: nein. Sie leistet, wenn Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr in dem Umfang ausüben kannst. Die Zulassung kannst Du behalten — wichtig für spätere Wiedereingliederung.

Wie hoch sollte meine private BU-Rente sein?

Faustregel: 70–80 % Deines Nettoeinkommens. Konkret zählen Deine Fixkosten (Kanzlei-/Praxis-Miete, Personal, private Lebenshaltung, Familie). Bei Anwält:innen, Steuerberater:innen, Apotheker:innen liegt das oft bei 4.500–7.000 €. Da die Versorgungswerks-Rente in der Regel zu niedrig ist (oder gar nicht greift), muss die private BU die volle Lücke schließen.

Was kostet eine BU für Versorgungswerk-Mitglieder konkret?

Ähnlich wie für andere Akademiker:innen: junge, gesunde Anwält:innen oder Steuerberater:innen (28–32 J., Bürotätigkeit) zahlen oft 70–130 € pro Monat für 3.500–5.000 € BU-Rente. Apotheker:innen (mehr körperliche Tätigkeit) liegen etwas höher. Konkrete Spanne immer im Erstgespräch.

Kontakt

100/50-Lücke, Anrechnungs-Klausel, Zulassungs-Frage — in 30 Minuten geklärt.

BU-Tarif ohne Anrechnungs-Klausel, Karenzzeit-Abstimmung, Klausel-Check — alle BU-Fragen im Versorgungswerk in einem Erstgespräch.

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